Braunschweig. Stimmte ein Profi mit ab, der nicht durfte, weil er dem Verein noch nicht lange genug angehörte. Der Fall wird derzeit geprüft.

Muss die Aufsichtsratswahl von Eintracht Braunschweig etwa wiederholt werden? Diese Frage wird eine Woche nach der emotionalen Jahreshauptversammlung des Vereins, bei der das oberste Kontrollgremium der Kapitalgesellschaft neu gewählt wurde, ernsthaft diskutiert. Zumindest steht der Vorwurf im Raum, dass das Treffen der Mitglieder nicht der Satzung entsprechend abgehalten worden ist.

Kritiker der Vereinsführung um Präsident Sebastian Ebel stoßen sich dabei an einem Foto, das Lukas Kruse, den Torwart des Fußball-Drittligisten, bei einer Abstimmung während der Jahreshauptversammlung mit einer Stimmkarte in der Hand zeigt. Kruse ist zwar wie jeder Spieler der Profimannschaft auch Mitglied des Vereins Eintracht, trotzdem hätte er nicht abstimmen dürfen. Nur Mitglieder, die mindestens drei Monate im Verein sind, dürfen an den Wahlen bei der Jahreshauptversammlung teilnehmen. Kruse wechselte aber erst Anfang Oktober zu den Löwen.

Bei der Abstimmung auf dem Foto kann es sich jedoch nicht um die Aufsichtsratswahl gehandelt haben. Die fand nach einem zuvor angenommen Antrag eines Mitgliedes geheim statt. Trotzdem wirft das Foto Fragen auf. Hat Kruse auch an der Wahl zum Aufsichtsrat sowie an den Abstimmung über Entlastung von Präsidium und Aufsichtsrat teilgenommen? Und was ist mit Drittliga-Trainer André Schubert? Auch er war bei der Versammlung anwesend. Und er ist ebenfalls noch keine drei Monate Mitglied, schloss sich auch erst im Oktober den Blau-Gelben an.

Über die Presseabteilung ließ Eintracht dazu am Mittwoch folgendes Statement verlauten: „Uns liegen keine Hinweise vor, dass die auf der Jahreshauptversammlung am 6. Dezember 2018 gefassten Beschlüsse, die in den geheimen Abstimmungen gefasst wurden, nicht rechtswirksam sind. Wegen der öffentlichen Nachfragen in Bezug auf die offene Abstimmung wird zur Zeit durch den Versammlungsleiter geprüft, welche Umstände den Nachfragen zugrunde liegen und ob sich daraus Konsequenzen hinsichtlich der rechtlichen Wirksamkeit von Versammlungsbeschlüssen ergeben.“

Es ist also durchaus möglich, dass die Jahreshauptversammlung der Eintracht nicht ordnungsgemäß abgelaufen ist. Sollte sich das bestätigen, wäre das nach der mehr als fünfstündigen Sitzung der Super-Gau für die Verantwortlichen und Wasser auf den Mühlen der Kritiker, für die Eintracht seit einigen Monaten nur noch ein Chaos-Klub ist.