Salzgitter. Dafür bleiben die Grundsteuer-Hebesätze auf dem bisherigen Stand. Abgabenfestsetzungen können angefochten werden.

Die Grundsteuer-Hebesätze – Grundsteuer A: 390 Prozent, Grundsteuer B: 540 Prozent – in Salzgitter gelten nach einem Beschluss des Rates 2023 fort, teilt die Stadt mit. Allerdings steigen die Straßenreinigungsgebühren mit Beginn des Jahres 2023: um 28 Cent auf dann 2,94 Euro pro Straßenfrontmeter.

Für Grundstücke, bei denen keine Änderung eingetreten ist, bleibt die alte Abgabenhöhe

Für 2023 wurden nur in den Fällen Grundbesitzabgabenbescheide versandt, in denen sich die Straßenreinigungsgebühren oder die Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer geändert haben, heißt es weiter in der Mitteilung. Für alle Grundstücke, bei denen keine Änderung eingetreten ist, werden die Abgaben in der zuletzt für 2021 veranlagten Höhe festgesetzt. Sie seien auch ohne neuen Bescheid zu den Fälligkeitsterminen zu zahlen.

Die Grundsteuern für 2023 werden jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Steuerpflichtige, die jährlich zahlen, werden die Grundbesitzabgaben am 1. Juli fällig. Soweit der Stadt Salzgitter eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, werden die Forderungen laut Stadt durch die Gläubiger-Identifikationsnummer DE98KVS00000159419 und eine Mandatsreferenznummer gekennzeichnet. Diese sei gesondert mitgeteilt worden.

Die Lastschriften werden zu den Fälligkeitsterminen eingezogen, heißt es weiter. Die Abgabenfestsetzung könne innerhalb eines Monats ab dem Tag der Bekanntmachung durch Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig angefochten werden.

Weitere Informationen beim Fachdienst Haushalt und Finanzen unter (05341) 8393779 sowie per E-Mail: steuern@stadt.salzgitter.de

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