Lebenstedt. Die Parteien streiten im städtischen Klima- und Umweltausschuss über eine entsprechende Satzung. Der Rat muss final entscheiden.

Wird in Salzgitter genügend für den Baumschutz getan? Diese Frage hat den Umwelt- und Klimaausschuss der Stadt in seiner jüngsten Sitzung wiederholt beschäftigt.

Anlass war ein erstmalig bereits Anfang April eingebrachter Beschlussvorschlag der Grünen-Ratsfraktion, der die Einführung einer entsprechenden Baumschutzsatzung vorsieht – in Verbindung mit der seit 2000 existierenden städtischen Gehölzschutzverordnung. Hierdurch solle der Schutz von Bäumen und Gehölzen „außerhalb bewirtschafteter Wälder“ ab einen festzulegenden Stammumfang sicher gestellt, also deren „Entfernen, Zerstören und Schädigen“ unterbunden werden.

Eine Ausnahme von dieser Satzung solle nur im begründeten Ausnahmefall möglich sein – hier müsse im Gegenzug für „sinnige“ Ersatzbepflanzungen, etwa im Rahmen umweltpädagogischer (Schul-)Projekte, gesorgt werden.

Grüne fordern Baumschutz auch im privaten Bereich – SPD stellt Änderungsantrag

Streitpunkt dabei: Die Grünen schließen in ihrem Papier Privatgrundstücke ausdrücklich nicht komplett aus, sondern nur „Nadelbäume und Obstgehölze zum Fruchtertrag in Haus- und Kleingärten sowie Zierobstbäume“. Ausschussmitglied Thomas Ohlendorf sagte hierzu: „Baumschutz kann nur wirksam sein, wenn er auch den privaten Bereich umfasst“.

Die SPD widersprach – und forderte via Änderungsantrag, die zu beschließende Satzung nur auf den öffentlichen Bereich zu erstrecken. Dem stimmte die CDU zu, während die FDP eine Baumschutzsatzung als „unnötig und bürokratisch“ gar gänzlich ablehnte.

Marcel Bürger (Grüne) wandte ein, dass gerade Mietgesellschaften „häufig machen, sie wollen“ – und berichtete von „großflächigen Abholzungen“, die es bereits im Stadtgebiet gegeben habe. Auch der Ausschussvorsitzende Stefan Roßmann (MBS) nannte ähnliche Fälle in seiner Nachbarschaft.

Die finale Entscheidung liegt nun beim Rat der Stadt, der Ende August zur Baumschutzsatzung tagt.