Salzgitter. Die Ermittlungen im Fall des Brandes und der Messerattacke in Salzgitter laufen. Das sagt die Staatsanwaltschaft zum aktuellen Stand.

Für Dienstagnachmittag hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig einen Haftprüfungstermin angekündigt. Dann soll ein Richter entscheiden, ob gegen den 61-Jährigen, der am Montag eine 62-Jährige mit einem Messer attackiert haben soll, Haftbefehl erlassen wird. Das Opfer habe aufgrund seiner Verletzungen noch nicht befragt werden können, teilte Hans Christian Wolters, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, auf Nachfrage mit. Daher könne er zu den Hintergründen der Tat noch keine Angaben machen.

Am Montagvormittag war eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Kampstraße in Lebenstedt in Brand geraten. Die Rettungskräfte wurden gegen 11.16 Uhr zu einer vermeintlichen Rauchentwicklung alarmiert. Wie der Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr Salzgitter, Marcus Spiller, auf Nachfrage erklärte, bestätigte sich vor Ort das Brandgeschehen. Ein Mann, der sich noch in der Wohnung befunden haben soll, konnte im Treppenhaus leicht verletzt angetroffen werden. Weitere Anwohner seien bereits vorher evakuiert worden.

Brand in Salzgitter-Lebenstedt

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    Wie Spiller weiter erklärte, konnte das Feuer erst nur über die Gebäuderückseite gelöscht werden, da das Feuer mittlerweile schon auf den Dachstuhl übergriff. Die Löscharbeiten zogen sich weit über zwei Stunden hin. Das Mehrfamilienhaus sei unbewohnbar. Wie Spiller nachfolgend erklärte, kümmere sich der Vermieter um die Unterbringung der übrigen Hausbewohner.

    Brand in Salzgitter-Lebenstedt: Hohe Polizeipräsenz sorgt für Aufsehen

    Wie Matthias Pintak, Pressesprecher der Polizei, in einem Gespräch vor Ort sagte, war es zuvor an diesem Morgen in Lebenstedt in der Straße Rabenacker auf dem Parkplatz des West-Ost-Markts bereits zu einer Straftat gekommen. Dabei erlitt eine 62 Jahre alte Frau erhebliche Verletzungen im Gesicht und am Oberkörper, als sie von einem Mann mit einem Messer attackiert wurde. Die Frau befinde sich im Krankenhaus, schwebe aber nicht in Lebensgefahr. Aufmerksame Personen hätten das blutende Opfer bis zum Eintreffen der Rettungskräfte versorgt.

    Auch die Polizei ist massiv vor Ort vertreten.
    Auch die Polizei ist massiv vor Ort vertreten. © FMN | Phil-Kevin Lux-Hillebrecht

    Wegen der Messerattacke waren viele Polizeikräfte zum Zeitpunkt des Brandes in der Nähe unterwegs – sie fahndeten nach dem geflüchteten Täter. Schon am Tatort hätten die Beamten Hinweise darauf, dass es sich bei dem Täter um einen 61-Jährigen handele. So bekamen die Polizisten eine halbe Stunde später zufällig von dem Brandgeschehen mit und sicherten die Einsatzstelle mit ab.

    Spekulationen um Zusammenhang von Brand und Messerattacke: Polizei Salzgitter bestätigt Vermutung

    Der beim Brand leicht verletzte Mann – der 61 Jahre alte Mieter der Brandwohnung – kam ins Krankenhaus, allerdings begleitet von der Polizei. Denn: Die Ermittler gehen davon aus, dass es sich beim dem 61-Jährigen um dieselbe Person handelt, die kurz zuvor mehrfach auf die Frau eingestochen hatte. „Die weiteren Hintergründe sind noch unklar und Gegenstand der weiteren Ermittlungen“, erklärte die Polizei am Nachmittag. Am Dienstag wird der Beschuldigte einem Haftrichter vorgeführt. In der Brandwohnung sicherte die Polizei noch Beweise, um die Ursache des Feuers zu ermitteln.

    Am Rabenacker in Salzgitter auf dem Parkplatz des West-Ost-Markts attackierte der Mann die Frau mit dem Messer.
    Am Rabenacker in Salzgitter auf dem Parkplatz des West-Ost-Markts attackierte der Mann die Frau mit dem Messer. © FMN | Phil-Kevin Lux-Hillebrecht

    Nach Brand in Salzgitter-Lebenstedt: Salzgitteraner erhalten Warnung über die Nina-App

    Im Einsatz waren zeitweilig über 60 Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr Salzgitter und der Freiwilligen Wehren umliegender Orte aus Salder, Lichtenberg, Lebenstedt, Bruchmachtersen und Reppner. Die Salzgitteraner Bevölkerung hatte vormittags unter anderem eine Warnung über die App „Nina“ erhalten. Gemeldet worden war eine Gefahr durch Geruchsbelästigung wegen des Feuers – eine Gefahr bestand allerdings nicht.