Salzgitter. Stadt nennt Regeln für offenes Feuer sowie Lagerfeuer auf öffentlichen Flächen. Verstöße ziehen Geldbußen nach sich.

Gerade in den Sommermonaten steigt durch Hitzeperioden die Gefahr von Wald- und Flächenbränden. Eine mögliche Ursache dafür sind Grillen und offene Feuer, so die Stadtverwaltung Salzgitter. Grundsätzlich gelte: Offenes Feuer sowie Lagerfeuer sind auf öffentlichen Flächen generell gemäß Gefahrenabwehrverordnung verboten. Angemeldete Brauchtumsfeuer wie Osterfeuer seien eine Ausnahme. In den Wäldern gelte gemäß Niedersächsischem Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldG) immer vom 1. März bis 31. Oktober ein Verbot von offenem Feuer, wozu auch das Rauchen gehöre.

Die sogenannte Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Salzgitter regele genau, wann das Grillen an öffentlichen Grillplätzen erlaubt und wann verboten sei. Ein Grillverbot gilt, so die Stadt weiter, wenn der vom Deutschen Wetterdienst veröffentlichte Graslandfeuerindex für die Station Braunschweig die Stufe 4 (hohe Brandgefahr) oder 5 (sehr hohe Brandgefahr) ausweist. Diesen Index gibt der Deutsche Wetterdienst (DWD) auf seinen Internetseiten unter https://www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/glfi/glfi_tab_alle_NI.html heraus.

Wenn Stufen 4 oder 5 des Graslandfeuerindex erreicht sind, gilt das Verbot zum Grillen für die folgenden Grillplätze und -flächen in Salzgitter für: die vier öffentlichen Grillplätze am Salzgittersee (Reppnersche Bucht, nah des Tauchereinstiegs, nahe der Grundschule am See, am Piratenspielplatz), die Grillflächen im Salzgitter-Höhenzug entlang der Wanderwege (in Gebhardshagen Gustedter Straße am Steinbruch, Lichtenberg Waldeingang am Großparkplatz vor der Burgruine, Salder Steinbruch am Hasselberg).

Nur Grillkohle verwenden

Beim Grillen an öffentlichen Plätzen darf laut Verwaltung ausschließlich Grillkohle in feuerfesten Grills verwendet werden, die Grillkohle muss nach dem Grillen vollständig gelöscht und ordnungsgemäß entsorgt werden und Grills dürfen nicht auf dem Boden von Rasenflächen stehen. Die Stadt überwacht nach eigenen Angaben die Einhaltung des Grillverbots. Verstöße könnten mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden, heißt es.

Die Berufsfeuerwehr der Stadt rät ab von Brandbeschleunigern wie Spiritus oder Benzin aufgrund der Verpuffungsgefahr. Grills sollten nur auf befestigtem und nicht brennbarem Untergrund (keine Rasenflächen) sowie unter Bereithaltung eines Feuerlöschers oder Löschdecke betrieben werden. Kinder sollten in der Nähe eines Grills jederzeit beaufsichtigt werden.

Brände sofort über 112 melden

Brände oder Rauchentwicklungen sollten sofort über den Notruf 112 der Feuerwehr gemeldet werden. Entstehungsbrände könnten durch eigene Löschversuche an der weiteren Ausbreitung gehindert werden, jedoch sollte dabei immer die eigene Sicherheit im Vordergrund stehen, heißt es abschließend.