Salzgitter. In Salzgitter kann an zwei Tagen geböllert werden. Worum die Stadt ihre Bürger bei der Entsorgung bittet.

Der Fachdienst Bürgerservice und Ordnung der Stadt Salzgitter weist darauf hin, dass es volljährigen Personen von Silvester, 31. Dezember, bis Neujahr, 1. Januar, erlaubt ist, Silvesterraketen, Knaller und Böller (Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2; erkennbar an „F2“) abzuschießen beziehungsweise zu zünden. Dies gibt die Stadt in einer Mitteilung bekannt.

Vor Abbrennen der pyrotechnischen Gegenstände sei aber sicherzustellen, dass die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist das Abbrennen verboten. Die Stadt appelliert an die Bevölkerung trotz Feierlaune die Unfallrisiken im Auge zu behalten, damit alle Feiernden das neue Jahr fröhlich und unbeschwert beginnen können.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Fachdienst Ordnung unter Telefon (05341) 8393241 und per E-Mail unter ordnung@stadt.salzgitter.de.

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Zur Entsorgung von Feuerwerksüberresten (Knaller, Raketen) auf Fußwegen und Straßen führt die Stadt aus, dass der Städtische Regiebetrieb (SRB) an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, die Reste von gezündeten Feuerwerkskörpern, Knallern und Raketen wieder einzusammeln. Die abgebrannten und erkalteten Feuerwerkskörper sind über die Restabfalltonne zu entsorgen. Die Verkaufsverpackungen, zum Beispiel die Kunststofftüten von Raketen-Sets oder Folienverpackungen, gehören in den Gelben Wertstoffsack. Aber auch die zumeist als Startrampe genutzten Sekt– oder Weinflaschen sollten bei der Reinigung nicht vergessen werden und dem Altglasrecycling zugeführt werden. Der SRB weist in diesem Zusammenhang auch auf die Reinigungspflicht der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer für die angrenzenden Fußwege hin. Lediglich die an die Straßenreinigung angeschlossenen Straßen sowie Fußgängerzonen und öffentliche Plätze werden vom SRB im Rahmen der regulären Straßenreinigung gereinigt.