Salzgitter. Corona-Bürgertests sind seit Anfang Juli für bestimmte Gruppen kostenpflichtig. Hier gibt es einen Überblick zu den neuen Regelungen.

Seit dem 1. Juli gibt es auch in Salzgitter kostenlose Corona-Schnelltests nur noch für einige Gruppen. Laut der neuen Verordnung können sich aber auch andere aus bestimmten Gründen testen lassen. Diese sogenannten Bürgertests kosten dann drei Euro. Testzentren müssen vor einem Test prüfen, ob ein Anspruch auf einen kostenlosen oder bezuschussten Test besteht. Bürgerinnen und Bürger sollten für einen Test die entsprechenden Nachweise parat haben. Wir haben uns bei Salzgitters Testzentren informiert, wie es mit den Bürgertests in der Stahlstadt weitergeht und was Sie vor einem Test beachten sollten.

Sylvia Leontarakis betreibt das Testzentrum in Lichtenberg. 
Sylvia Leontarakis betreibt das Testzentrum in Lichtenberg.  © Funke Niedersachse | Marvin Weber

Laut Bundesgesundheitsministerium sind die kostenlosen Antigen-Schnelltests weiterhin für folgende Bevölkerungsgruppen verfügbar: Personen, die Menschen in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern besuchen wollen, aber auch die Behandelten und die Bewohner selbst. Außerdem können pflegende Angehörige, Kinder unter fünf Jahren, Schwangere, die sich im ersten Drittel der Schwangerschaft befinden und chronisch Kranke, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, weiterhin von den kostenlosen Tests Gebrauch machen.

Testverhalten hat sich verändert

Eine weitere Ausnahme sind Studienteilnehmer. Also Menschen, die an Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den vergangen drei Monaten teilgenommen haben. Infizierte Personen, die sich freitesten lassen wollen und Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten können die Bürgertests auch weiterhin kostenfrei in Anspruch nehmen.

In der Praxis hat sich das Testverhalten einiger Menschen mit der neuen Verordnung geändert, wie Sylvia Leontarakis, die Betreiberin des Testzentrums in Lichtenberg, feststellt. „Es kommen weniger Menschen, die sich aus Vorsicht testen lassen wollen und jetzt dafür zahlen müssen“, sagt sie im Gespräch. Gleichzeitig würde das kleine Testzentrum in Lichtenberg viel mehr positive Testergebnisse verzeichnen.

Bessere Kommunikation?

Für wirklich sinnvoll hält die Betreiberin die neue Verordnung daher nicht. Sie sagt: „Gerade während der Omikron-Welle konnten wir mit den kostenlosen Tests viele infizierte Menschen aus dem Verkehr ziehen, die keine Symptome hatten. Das wird uns jetzt nicht mehr so oft gelingen.“ Außerdem wünsche sich die Betreiberin eine bessere Kommunikation des Bundesgesundheitsministeriums im Vorhinein, wie sie sagt. „Beim Bezahlvorgang wird ein Formular benötigt, wofür wir keine Vorlage hatten. Da haben wir jetzt ein eigenes entwickeln müssen und hoffen, dass es so funktioniert“, bemängelt sie.

Bei der Online-Terminbuchung in Salzgitters Teststellen gibt es für die jeweiligen Tests nun die passenden Reiter. Dort kann man einstellen, ob man sich für einen kostenlosen oder einen bezuschussten Test anmeldet. Im Testzentrum San-Aktiv und MVZ Dr. Lütge beispielsweise können sich auch Personen testen lassen, die zu keiner der oben genannten Gruppen gehören. Dann kosten die Tests allerdings 10, beziehungsweise 14,50 Euro.

Sylvia Leontarakis betreibt das Testzentrum in Lichtenberg. 
Sylvia Leontarakis betreibt das Testzentrum in Lichtenberg.  © Funke Niedersachsen | Marvin Weber

Auch für die Bürgertests mit einer Eigenbeteiligung von drei Euro ist es laut neuer Testverordnung notwendig, den Anspruch nachzuweisen. Das gehe etwa mit der Eintrittskarte für eine Veranstaltung, dem Vorzeigen der Corona-Warn-App oder bei Kontakten zu Risikopatienten mit einer Selbstauskunft. So darf man sich für den Besuch einer Freizeitveranstaltung, den Besuch besonders gefährdeter Menschen und bei einer roten Meldung in der Corona-Warn-App für drei Euro testen lassen.

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Nachweis für kostenlosen Test

Wer einen kostenlosen Test in Anspruch nehmen möchte, muss sich ausweisen und einen Nachweis erbringen: Bei Kleinkindern ist das die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass, bei Schwangeren der Mutterpass. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss darüber außerdem ein ärztliches Zeugnis im Original vorlegen. Studienteilnehmer können sich von den Verantwortlichen der Studien einen Nachweis ausstellen lassen.

Wer sich freitesten will, legt den PCR-Test vor, Gleiches gilt für Haushaltsangehörige von Infizierten, die zudem einen Nachweis für die übereinstimmende Wohnanschrift benötigen. Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort gemacht werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber glaubhaft gemacht. Pflegende Angehörige müssen ebenfalls glaubhaft machen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen.