Lebenstedt. Die Neuorganisation der Propstei Lebenstedt beschäftigt die mehr als 40 Synodalen. Sie fassen am Ende einen wegweisenden Beschluss für die Zukunft.

Neben dem Vollzug des Haushaltes 2021 und der Abstimmung über den Haushalt 2022 sowie der Vorstellung des neuen Verwaltungsstellenleiters im Propsteiverband, Alexander Huszar, stand zur Frühjahrssynode der Propstei Salzgitter-Lebenstedt ein Antrag auf der Tagesordnung. Seine Bewilligung durch die Landeskirche würde der Propstei Wege und Möglichkeiten eröffnen, ihre Organisation angesichts der bevorstehenden Pfarrstellenkürzungen (2026 von 12 auf 10, 2030 von 10 auf 8) auf ganz neue Weise zu optimieren. Das berichtet die Synode in einer Pressemitteilung.

Die Gestaltungsräume

Der stellvertretende Propst, Pfarrer Matthias Bischof, stellte den Entwurf, von Pfarrerinnen und Pfarrern der Propstei erarbeitet, vor. Er begann mit einer Beschreibung des „Ist-Zustandes“. Der Propstei obliege im Moment die Bildung von vier Gestaltungsräumen, die zu Pfarrverbänden zusammengeschlossen würden. Zwei Pfarrverbände seien rechtlich verfasst – Lebenstedt und Salzgitters Norden. Die beiden anderen Gestaltungsräume seien die einzigen in der Landeskirche, die bisher keine rechtliche Verfasstheit hätten. Im Moment sei die Propstei personell noch relativ gut aufgestellt, aber noch vor dem Stichtag der ersten Pfarrstellenkürzungen 2026 würden mehrere Pfarrer in den Ruhestand gegangen sein. Fraglich sei, ob angesichts des Mangels an nachkommenden Pastoren die zehn verbleibenden Stellen besetzt werden könnten.

Ohne Pfarrer auskommen?

Man könne auf dem beschrittenen Weg fortfahren und die Bildung der zwei noch nicht rechtlich verfassten Gestaltungsräume als Pfarrverbände zum Abschluss bringen, was bedeute, dass eine Gemeinde, die nach den Vorgaben der Landeskirche noch zu viel sei, weichen müsse. Unter Umständen stünde aber schon vor 2026 ein Pfarrer in seinem gesamten Pfarrverband alleine da. Denkbar sei, dass ganze Pfarrverbände ohne Pfarrer auskommen müssten, wenn sich ein Pfarrer weg bewerbe und die Stelle aufgrund des Pfarrermangels länger vakant bliebe. Mit dieser Perspektive des Einzelkämpfertums in ganzen Gestaltungsräumen mache man die Propstei nicht attraktiv für Bewerber, gerade mit der Perspektive, 2030 zwei weitere Pfarrstellen einsparen zu müssen.

Zweite Variante

Die zweite Variante, die der Propsteivorstand und der Pfarrkonvent der Synode vorstellten und empfahlen, sieht vor, dass man die Struktur von Pfarrstellen in Pfarrverbänden mit der Propstei als „Deckel“ darauf auflöse und eine Propstei mit einem Pfarramt mit 10 oder später 8 Pfarrern bilde, heißt es weiter. Die Pfarrpersonen hätten als Arbeitsfeld die ganze Propstei, aber in den Gemeinden ihre eigenen Seelsorgebezirke. Dies hätte eine größtmögliche Flexibilität in Zusammenarbeit und Aufteilung der Arbeit nicht nur für die Pfarrer, sondern auch für die Diakone und Kirchenmusiker zur Folge. Man habe, so Pfarrer Bischoff, mit diesem Antrag die Chance, das Schicksal der Propstei selbst in die Hand zu nehmen und die Propstei für nicht nur junge Bewerber um ein Pfarramt attraktiv zu machen.

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Im Antrag gehe es noch nicht um konkrete Einteilungen der Seelsorgebezirke, sondern allein um die Frage, ob die Synode der Beantragung dieses Weges grundsätzlich zustimme. Der Antrag wurde bei mehr als 40 Stimmberechtigten mit drei Enthaltungen und ohne Gegenstimmen von der Synode angenommen, heißt es in der Mitteilung.