Salzgitter. Das Verbot wird gekoppelt an den Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes. Wer sich nicht daran hält, dem droht eine Geldstrafe bis 5000 €,

Die große Hitze der vergangenen Tage ist zwar fürs Erste einer gewissen Abkühlung gewichen und auch in den nächsten Tagen ist mit weiteren Regenfällen zu rechnen. Dennoch begegnet die Stadt Salzgitter, wie sie mitteilt, der zu erwartenden Sommerhitze und der damit verbundenen Gefahr von Wald- und Flächenbränden mit einem Grillverbot an öffentlichen Plätzen.

Um zu vermeiden, dass je nach Wetterwechsel immer wieder neu eine Allgemeinverfügung zum Grillverbot erlassen oder aufgehoben wird, wird die Wirksamkeit des Grillverbots in der Stadt gekoppelt an den vom Deutschen Wetterdienst (DWD) auf seinen Internetseiten veröffentlichten Graslandfeuerindex. Ist dort für die Region Braunschweig die Stufe 4 oder 5 erreicht, gilt das Grillverbot.

Wenn Stufen 4 oder 5 des Graslandfeuerindexes erreicht sind, wo darf man dann nicht mehr grillen?

Wenn diese Stufen erreicht sind, gilt das Verbot zum Grillen für die folgenden Grillplätze und -flächen in Salzgitter für:

die vier öffentlichen Grillplätze am Salzgittersee: Reppnersche Bucht, in der Nähe des Tauchereinstiegs, in der Nähe der Grundschule am See, am Piratenspielplatz,

die Grillflächen im Salzgitter-Höhenzug entlang der Wanderwege: in Gebhardshagen (Gustedter Straße am Steinbruch), Lichtenberg (Waldeingang am Großparkplatz vor der Burgruine), Salder (Steinbruch am Hasselberg),

die verpachteten Vereinsgelände am Salzgittersee.

Was passiert, wenn man sich nicht an das Grillverbot hält?

Die Stadt Salzgitter wird die Einhaltung des Grillverbotes überwachen. Verstöße gegen das Verbot können mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden, so die Stadt.

Tipps für das private Grillen von der Feuerwehr

Die Berufsfeuerwehr der Stadt Salzgitter gibt für das private Grillen folgende Tipps:

Auch im privaten Bereich kann es beim Grillen durch Unachtsamkeit schnell zu Unfällen oder Bränden kommen. So ist die Verwendung von Brandbeschleunigern wie zum Beispiel Spiritus oder Benzin aufgrund der Verpuffungsgefahr lebensgefährlich.

Ein Grill sollte nur auf befestigtem und nicht brennbaren Untergrund (keine Rasenflächen) betrieben und ein geeignetes Löschmittel wie zum Beispiel Feuerlöscher oder Löschdecke bereitgehalten werden.

Kinder sollten in der Nähe eines Grills jederzeit beaufsichtigt werden und einen Sicherheitsabstand von zwei bis drei Metern einhalten.

Brände oder Rauchentwicklungen sollten sofort über den Notruf 112 der Feuerwehr gemeldet werden. Entstehungsbrände können durch eigene Löschversuche an der weiteren Ausbreitung gehindert werden, jedoch sollte dabei immer die eigene Sicherheit im Vordergrund stehen, so die Mitteilung.