Salzgitter. Im Vergleich zum Vortag sind sieben Bürger mehr erkrankt. Auch während der Krise dürfen Schornsteinfegerarbeiten nicht ohne Grund verweigert werden.

In Salzgitter sind sieben weitere Personen am Coronavirus erkrankt. Die Zahl steigt damit auf 41. Die Stadt verweist zudem auf einen Hinweis des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums, wonach die gesetzlich begründeten Eigentümerpflichten wie Schornsteinfegerarbeiten auch während der Corona-Pandemie weiterhin gelten. Schornsteinfegerarbeiten zählen zur Gefahrenabwehr und dienen dem Schutz von Leib, Leben und Gesundheit. Eigentümer dürfen nicht ohne Grund die Arbeiten verweigern.

Bei Nachweis einer konkreten Begründung im Einzelfall wird der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger eine Abwägung treffen, welche Arbeiten zeitlich geschoben werden können oder welche unter Beachtung der erforderlichen hygienischen Sicherheitsvorkehrungen zwingend durchzuführen sind.

So sieht die Situation in Niedersachsen aus. So ist die Situation international.