Lebenstedt. Das Braunschweiger Landgericht muss zuerst prüfen, wie hoch der verbliebene Schaden der Veruntreuung ist. Es geht um bis zu 170.000 Euro.
Urteil gegen Rektor aus Salzgitter verschiebt sich
Von Erik Westermann
Lebenstedt. Das Braunschweiger Landgericht muss zuerst prüfen, wie hoch der verbliebene Schaden der Veruntreuung ist. Es geht um bis zu 170.000 Euro.
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