Salzgitter. Auch das Landgericht hält Michael Gröger für schuldig, ein Gedicht bei Facebook verbreitet zu haben, das gegen Asylbewerber hetzt.

Als er in erster Instanz wegen Volksverhetzung verurteilt wurde, verließ Salzgitters AfD-Vorsitzender Michael Gröger den Saal wutschnaubend und presste den Vorwurf vom „Schauprozess“ hervor. Als das Landgericht Braunschweig dieses Urteil am Donnerstag bestätigte und seine Berufung abwies, wollte der 57-Jährige keinen Kommentar mehr abgeben. Nur dies: „Wir legen Revision ein.“

Sein Verteidiger und Parteigenosse Markus Roscher-Meinel hatte während der Verhandlung bereits deutlich gemacht, dass er die Vorwürfe gegen seinen Mandanten für politisch motiviert hält. Eingangs des Prozesses appellierte er noch „den Blutdruck zu senken“ angesichts des „politischen Rahmens in- und außerhalb des Gerichtssaals“ – um Staatsanwaltschaft und Gericht dann immer wieder anzugehen. Die Entscheidung in zweiter Instanz nennt er „unfassbar“.