Lebenstedt. Ein 33-Jähriger hat seine Partnerin im Dezember mit einem Messer getötet. Doch er war nicht schuldfähig, befand das Schwurgericht am Freitag.

Wenn man den Mann auf der Anklagebank so sehe, wirke er „ruhig und freundlich“, sagte Richter Ralf-Michael Polomski. „Doch da ist diese Krankheit.“ Eine Krankheit, die zum Tod einer jungen Frau führte. Ein Totschlag für auch die neunte große Strafkammer am Braunschweiger Landgericht nach zwei Prozesstagen kein Motiv fand. Das Schwurgericht ordnete am Freitag die Unterbringung des 33-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Der geduldete Asylbewerber tötete am 7. Dezember seine Freundin in deren Wohnung im Stadtweg in Lebenstedt mit mindestens 20 Stichen und Schnitten. Ohne, dass es einen Streit oder andere Auslöser für den Angriff gegeben hätte. Davon ist die Kammer überzeugt. Ebenso sicher ist das Schwurgericht, dass er das Unrecht seiner Tat nicht erkennen konnte, weil er unter einer akuten Psychose litt. Seit zehn Jahren höre der Mann immer wieder Stimmen, erklärte Polomski.