Lebenstedt. Der Besitzer ist gehbehindert. Er will häufig angepöbelt worden sein, wenn er sich beschwert hat.

Herr K. ist ratlos. Der Mann wohnt in der Lebenstedter City und hat damit zu kämpfen, wie er erzählt, dass seine Autoausfahrt – eine markierte Sperrfläche von der Größe zweier Wagen – regelmäßig zugeparkt wird. Herr K. ist zu 100 Prozent gehbehindert, betont er. Niemand wolle sich um das Thema kümmern, die Polizei nicht, ihm werde immer nur geraten, dass er den Abschleppdienst rufen solle. Den wiederum müsse er erst einmal selbst zahlen, und das bei einer nur kleinen Grundrente, die der Frührentner bekommt. Er habe auch schon die Falschparker angesprochen und werde dann oft beleidigt oder sogar bedroht, berichtet er. Was kann er tun?

Polizei und Verwaltungsbehörden, schreibt die Stadt, obliegt der Schutz privater Interessen nur in speziellen Situationen, etwa wenn ohne ihre Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert würde. „Im vorliegenden Fall geht es, neben einer Ordnungswidrigkeit „Parken vor einer Grundstücksausfahrt“, ausschließlich um ein privates Recht, nämlich das Verlassen des Grundstückes mit dem Pkw. Dabei erfüllt das Hindern am Ausfahren den Tatbestand der Nötigung“, schreibt die Stadt. Es liege aber beispielsweise keine Gefährdung des Straßenverkehrs vor. „Ein Eingreifen der Stadt Salzgitter in solchen Fällen würde bedeuten, dass das Kostenrisiko grundsätzlich auf den Steuerzahler abgewälzt wird. Dies ist nicht opportun“, heißt es weiter.