Lebenstedt. Das Landgericht Braunschweig hat keine Zweifel an einem vorsätzlichen Mord in Salzgitter. Der Angeklagte muss lebenslang hinter Gitter.

Der Angeklagte beobachtete die Urteilsverkündung reglos, mit gefalteten Händen und erhobenem Kopf. Eigentlich waren es drei Taten im Mai in Salzgitter, sagte der Vorsitzende Richter des Landgerichts Braunschweig: Der Mord an der Ex-Lebensgefährtin, die schwere Körperverletzung der Schwester und der Schuss auf den Opa. Dafür muss der Angeklagte nun lebenslang hinter Gitter, die besondere Schwere der Tat wurde festgestellt. Und die vier gemeinsamen Kinder, die ihm angeblich so am Herzen liegen, verbringen die nächsten zehn Jahre ohne Eltern

Die Tatwaffe habe der Mann bewusst zum späteren Tatort mitgenommen und die Angabe, er habe mit seiner Ex-Frau in Salzgitter nach dem Sorgerechtsprozess in NRW nur sprechen wollen, seine Kinder sehen wollen, sei unglaubwürdig. „Sie wollte schon im Amtsgericht vorher nicht sprechen, warum sollte das jetzt anders sein“, führte das Gericht aus. Zudem habe er am Tatort nur Frauen, Kinder und einem Opa gegenübergestanden – keine akute Bedrohung und kein Grund, seine angeblich aus Selbstschutz angeschaffte, großkalibrige Waffe auf sie zu richten.