Salzgitter. Das Arbeitsgericht hat zwei weitere Kündigungen der Salzgitter Flachstahl gegen des Ex-Betriebsratsmitglied Adnan Köklü für unwirksam erklärt.

Die Salzgitter Flachstahl scheitert erneut mit dem Versuch, den ehemaligen Betriebsrat Adnan Köklü zu entlassen. Das Arbeitsgericht Braunschweig erklärte auch die fristlosen Kündigungen Nummer drei und vier gegen Köklü für unwirksam. Es ist zu erwarten, dass das Unternehmen wie im Falle dreier vorausgegangener Abmahnungen und zwei ersten Kündigungen Rechtsmittel einlegt und das Landesarbeitsgericht als nächste Instanz bemüht. Auch dort hatte Köklü bisher Recht bekommen.

Im aktuellen Fall warf das Unternehmen dem 28-Jährigen versuchten Prozessbetrug sowie Unterschlagung firmeneigener Gegenständen vor. Es ging zum einen um die Behauptung Köklüs in einem der vorangegangen Verfahren, er habe keine genaue Kenntnis davon, dass und wie Arbeitnehmer nachträglich die sogenannten Hüttentauglichkeit erwerben können. Eine Regelung, die etwa übergewichtigen Auszubildenden ermöglichen soll, nachträglich die erforderlichen Voraussetzungen zu erlangen. Der Arbeitgeber versuchte nachzuweisen, dass der 28-Jährige das Prozedere kannte und log.