Salzgitter. Schacht Konrad: Im Jahr 2027 soll das erste genehmigte Endlager in Betrieb gehen.

Die Fertigstellung von Deutschlands bisher einzigem genehmigten Atom-Endlager Schacht Konrad wird sich noch einmal um mindestens fünf Jahre verzögern. Nach zuletzt 2022 hat man jetzt das erste Halbjahr 2027 ins Visier genommen. Diesen neuen Plan hat jetzt auch noch einmal Thomas Lautsch, der technische Geschäftsführer der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), bestätigt. Ein Anfang des Jahres veröffentlichtes Gutachten des TÜV Rheinland hatte die neuerliche zeitliche Streckung wegen technischer Probleme, der Neuordnung der zuständigen Behörden und der teilweise nötigen Neuausschreibungen der Bauarbeiten empfohlen.

Im Jahr 2007 hatte das Bundesverwaltungsgericht grünes Licht für den Bau eines Lagers für radioaktive Stoffe mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung gegeben. Seitdem wurden immer wieder neue Termine für die Inbetriebnahme genannt. Die aufwendigen Arbeiten unter Tage dauern immer länger, und die Kosten steigen. Ursprünglich waren die Baukosten auf rund 900 Millionen Euro beziffert worden. 2013 waren es schon 2,9 Milliarden, und zuletzt hieß es, die Errichtung werde 3,6 Milliarden Euro kosten. Aktuell werde eine Summe von 4,2 Milliarden Euro geschätzt, so Lautsch.

Seit knapp einem Jahr ist die neu geschaffene Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) für das ehemalige Eisenerz-Bergwerk zuständig. An und in der Schachtanlage arbeiten über 1000 Beschäftigte daran, die Stollen mit einer Tiefe bis zu 1,3 Kilometern für die Aufnahme des strahlenden Mülls vorzubereiten. In der Tiefe der Schachtanlage Konrad befinden sich eisenhaltige Gesteinsschichten, in denen die radioaktiven Abfälle endgelagert werden sollen. Die Grube sei für ein Eisenerzbergwerk außergewöhnlich trocken, heißt es. Die darüber liegende, bis zu 400 Meter dicke Deckschicht aus Tonsteinen soll die Grube gegen das oberflächennahe Grundwasser und den Stichkanal bei Salzgitter abdichten.

Die Einlagerung des mittel- und schwachradioaktiven Mülls nach 2027 solle dann aber doppelt so schnell abgewickelt werden wie geplant: Man werde im Zweischichtbetrieb arbeiten, hatte es zumindest von Seiten der ehemaligen BGE-Chefin Ursula Heinen-Esser geheißen. Nach den ursprünglichen Plänen sollte das Lager den gesamten Müll innerhalb von 30 Jahren aufnehmen. Außerdem soll es nun ein zentrales „Bereitstellungslager“ geben, um die Logistik bei der Einlagerung mit ihrem höheren Tempo abzuwickeln. Am Schacht Konrad gebe es weder Platz noch eine Genehmigung dafür, hieß es.

Die Region – sogar Niedersachsen – soll laut Landes-Umweltministerium nicht als Standort in Erwägung gezogen worden sein. Allerdings ist offiziell noch unklar, wo diese neue Anlage entstehen könnte. Ilsenburg in Sachsen-Anhalt, also gar nicht so weit entfernt von Salzgitter, könnte ein Standort sein, wurde zuletzt spekuliert.

Schacht Konrad darf laut Genehmigungsbescheid bis zu 303 000 Kubikmeter schwach und mittelradioaktive Abfälle aufnehmen. Dabei zeichnet sich ab, dass der Platz nicht ausreicht. Für die aus dem havarierten Atommülllager Asse zu bergenden Fässer sowie die Rückstände aus der Urananreicherungsanlage muss wahrscheinlich ein weiteres Endlager eingerichtet werden, so die Befürchtungen. Dazu sagt Thomas Lautsch: „Konrad ist seit 2007 für 303 000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle genehmigt, die überwiegend aus dem Rückbau der Kernkraftwerke stammen, und kommt somit nicht für die rund 200 000 Kubikmeter Abfälle aus der Asse in Frage.“

Die Anti-Atom-Organisation „Ausgestrahlt“ und andere Atomkraftgegner fordern, das Projekt Konrad aufzugeben. Die Bundesregierung begehe bei Schacht Konrad denselben Fehler wie im Fall Asse, sagt Sprecher Jochen Stay: „Ohne vergleichendes Auswahlverfahren wurde ein altes Bergwerk als Atommüll-Lager auserkoren, obwohl an seiner Eignung größte Zweifel bestehen.“

Ähnlich kritisch sieht das die Stadt Salzgitter und die Verwaltungsspitze in Person von Oberbürgermeister Frank Klingebiel. Er sagt: „Die verzögerte Fertigstellung ist in unserem Sinne. Wir kämpfen seit Jahrzehnten gegen die Inbetriebnahme und für eine ergebnisoffene Suche nach einem neuen Endlager.“ Man setze darauf, dass bei Schacht Konrad eine Überprüfung nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik vorgenommen werde und gegebenenfalls auch eine Rückholbarkeit angestrebt werde.

Bereits vor gut vier Jahren haben sich verschiedene Unterzeichner aus der Region mit einem Offenen Brief zum Standortauswahlgesetz an die Verantwortlichen von Bund und Land gewandt. Der Appell: Schacht Konrad einzubeziehen und neu zu bewerten. „Nur eine ergebnisoffene Standortsuche kann Vertrauen schaffen“, so Klingebiel.

Gefordert werde eine gesellschaftliche Diskussion über die Grundlagen eines tragfähigen Entsorgungskonzeptes in Deutschland unter Einbeziehung von Schacht Konrad. In Salzgitter und der Region werde man weiter dafür kämpfen, dass auch eine immer wieder ins Gespräch gebrachte Erweiterung von Konrad ausgeschlossen wird, die Rückholbarkeit diskutiert und das Endlager nach heutigen Maßstäben neu bewertet werde.

„Vor diesem Hintergrund bleiben wir auch bei unserer generellen Ablehnung der Endlagerung von Atommüll in der Schachtanlage Konrad und bekennen uns zu einem regional abgestimmten Vorgehen“, so Klingebiel. Wichtig sei auch die Überarbeitung der Transportstudie Konrad zur realistischen und aktuellen Abschätzung von Transportrisiken einschließlich möglicher Auswirkungen von Transportunfällen.

„Aktuell führt die BGE eine Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik (ÜsiKo) durch“, sagt Thomas Lautsch. Im Rahmen der ÜsiKo werden die verschiedenen Aspekte des Sicherheitskonzeptes von externen Gutachtern überprüft. Anhand des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik sollen die Gutachter ermitteln, ob ein sicherheitsrelevanter Überprüfungsbedarf für das Endlager Konrad besteht.

Auf Grundlage der Ergebnisse will die BGE prüfen, ob das geplante Endlager den sicherheitsrelevanten Anforderungen eines aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik genügt, oder ob sich möglicherweise ein Anpassungsbedarf ergibt.

Lautsch betont: Es besteht keine gesetzliche Vorgabe für die Durchführung der ÜsiKo. Sie wird von der BGE als verantwortlicher Betreiberin freiwillig durchgeführt. Die Ergebnisse der Überprüfung werden in einem Experten-Workshop öffentlich vorgestellt und diskutiert. Die BGE werde über wichtige Bearbeitungsschritte der ÜsiKo informieren und die Ergebnisse öffentlich vorstellen, zum Beispiel in der Veranstaltungsreihe „Betrifft: Konrad“.

Zur Frage, was die Inbetriebnahme von Konrad für die Bürger und Anwohner bedeutet, sagt Lautsch: „Die Transporte der Abfälle werden nicht vom der BGE veranlasst – die Transporte dürften nur genehmigt und durchgeführt werden, wenn alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt gewährleistet sind“.

Für den Transport der Abfallgebinde zum Endlager sind die Abfallverursacher, also zum Beispiel die Kernkraftwerksbetreiber oder die kerntechnische Industrie oder Betreiber von Zwischenlagern, verantwortlich. Sie bedienen sich dabei eines dafür zugelassenen Unternehmers. Dieser muss den zuständigen Behörden seine Zuverlässigkeit und Fachkunde nachweisen und einen Gefahrgutbeauftragten benennen.

Die Behälter für den Atommüll sind so konstruiert, dass Mensch und Umwelt selbst bei einem Unfall keiner unzulässigen Strahlung ausgesetzt sind. Irrational seien Befürchtungen der Anwohner dennoch nicht, so Lautsch. „Denn Radioaktivität ist nun mal mit unseren Sinnen nicht erfassbar, und die Wirkungen von radioaktiver Strahlung sind schwer abschätzbar.“ Aber es sei die Aufgabe der BGE, eine erhöhte Strahlenbelastung für Mensch und Umwelt zu vermeiden. „Und das nehmen wir sehr ernst“, sagt Lautsch.