Salzgitter. Der 46-jährige Ex-AfD-Mann teilte Gedichte sowie das verbotene Horst-Wessel-Lied bei Facebook – will davon aber nichts wissen.

Weil er auf seiner Facebook-Seite volksverhetzende Gedichte und ein verbotenes Lied geteilt hat, ist ein Salzgitteraner zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das entschied das Amtsgericht Salzgitter am Dienstagvormittag. Der 46-Jährige hatte in dem sozialen Netzwerk zwei Gedichte öffentlich geteilt, in denen er Flüchtlinge unter anderem als „Drogendealer, Sozialschmarotzer und HIV-Infizierte“ bezeichnete.

Außerdem hatte er auf seiner Facebook-Seite ein Video gepostet, in dem das Horst-Wessel-Lied, die Parteihymne der verbotenen Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), zu hören war. Was den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllt.