Lebenstedt. . Gegen den 38-Jährigen, der am Montag seine Ex-Lebensgefährtin erschossen haben soll, ist ein Haftbefehl wegen Mordes erlassen worden.

Zur Rolle des Amtsgerichts Tecklenburg hat es im Fall der erschossenen 30-Jährigen aus Salzgitter neue Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegeben. Demnach ist die Adresse der von ihrem Lebensgefährten getrennt lebenden Frau nach bisherigem Kenntnisstand während der Verhandlung am Montag nicht genannt worden, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hans Christian Wolters, mitteilte. „Im Gegenteil: Der Richter hat sogar noch Schutzmaßnahmen ergriffen, um eine Verfolgung des Opfers zu vermeiden“, sagte er am Mittwoch.

Polizisten hätten die Frau nach dem Termin im Amtsgericht, wo es um das Sorgerecht der gemeinsamen vier Kinder ging, auf dem Nachhauseweg begleitet. „Das ergäbe keinen Sinn, wenn der Richter vorher die Adresse verraten hätte“, sagt Wolters. Diese Schutzmaßnahme sei auf der Autobahn an der Landesgrenze ausgelaufen, weil es keinen Anhaltspunkt für eine Verfolgung gab.