Berlin.

Der Deutsche Richterbund hat die Bundesregierung aufgefordert, „den Kampf gegen Cybercrime zu einem Schwerpunkt zu machen“. Teilweise müssten Gesetze verschärft werden. Um auch in schwerwiegenden Fällen angemessene Urteile verhängen zu können, „müsste der Gesetzgeber den Strafrahmen vor allem für das Ausspähen von Daten, Datenhehlerei und Computersabotage anheben“, forderte der Geschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn, im Gespräch mit unserer Zeitung. Bislang liegt die Höchststrafe für Datenhehlerei bei drei Jahren.

Die Regeln des Rechtsstaates müssen sich nach Rebehns Ansicht auch in der digitalen Welt bewähren. Es gelte, die schnell wachsende Computerkriminalität entschiedener einzudämmen. Allerdings seien die Strafgesetze und Ermittlungsbefugnisse bisher nicht hinreichend auf das Zeitalter der Internet- und Computerkriminalität zugeschnitten, so der Richterbund. Rebehn: „Das führt zu Regelungslücken und fehlender Rechtsklarheit.“ Eine Expertenkommission der Regierung solle die Vorschriften auf den Prüfstand stellen. Teilweise müssten Strafgesetze verschärft werden.