Berlin. Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman will die Opfer-Rechte stärken. Die Vorschläge gehen zu weit, findet unsere Autorin.

Dass sich Menschen wehren können, die Diskriminierung erlebt haben, ist wichtig. Mit der Antidiskriminierungsbeauftragten und ihrem Team wurde eine Anlaufstelle geschaffen, die Betroffenen Möglichkeiten aufzeigt. Doch die neuesten Pläne von Ferda Ataman, der unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, gehen sehr weit – und ob die Umsetzung gelingt, ist fraglich.

Zum einen weil Ataman selbst einräumt, dass das Gesetz mit der Umsetzung noch Probleme hat. Wenn Fälle von Diskriminierung aber kaum vor Gericht landen und wenn die Entschädigung für diese schlimmen Erfahrungen häufig nur gering ausfällt, dann hat unsere Gesellschaft ein Problem. Weil es schon zu viele – teils strafrechtlich relevante – Vorkommnisse wie Hassrede im Netz gibt, in denen Fehlverhalten nur selten Konsequenzen hat. Das Problem ist die Nachverfolgbarkeit.

Politik-Korrespondentin Christiane Rebhan
Politik-Korrespondentin Christiane Rebhan © FUNKE Foto Services | Maurizio Gambarini

Da braucht es nicht noch weitere Diskriminierungsmerkmale, wenn die bestehenden kaum zu Gerichtsurteilen führen. Besser wäre es, die Beweislast umzukehren, was Ataman mit dem Auskunftsanspruch versucht. Doch diese Pflicht zieht Fragen nach sich: Wo liegt die Grenze? Muss ein Vermieter, der einen Wohnungsbewerber vermeintlich etwa aufgrund seiner Hautfarbe, Herkunft oder Religion diskriminiert hat, nachweisen, dass er andere Mieter mit exakt diesem Merkmal hat, nur damit er vom abgelehnten Bewerber nicht verklagt wird? Was hat das für Folgen für das Privatleben dieser anderen Mieter, von denen bisher vermutlich nur der Einkommensnachweis, nicht aber die Religionszugehörigkeit geprüft wird?

Die Änderungsvorschläge würden aus dem Antidiskriminierungsgesetz ein Fass ohne Boden machen. Gut gemeint ist in diesem Fall nicht gut durchdacht.

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