Berlin. Es ist eine Entlastung für Millionen Menschen: Am 1. März tritt die Gas- und Strompreisbremse in Kraft. Was man jetzt wissen muss.

Millionen Gas- und Stromkunden dürfen sich freuen: Ihre Rechungen werden nun geringer ausfallen, denn die vom Bundestag im vergangenen Jahr beschlossene Energiepreisbremse tritt in Kraft. Damit in den kalten Wintermonaten die Verbraucher nicht mit hohen Heizkosten allein gelassen werden, gelten die Preisbremsen rückwirkend für Januar und Februar.

Die Bundesregierung hatte die Gas- und Strompreisdeckel im Herbst angesichts der gestiegenen Energiepreise im Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine beschlossen. Für industrielle Großverbraucher gelten die Deckel schon. Für private Haushalte sowie für kleine und mittlere Unternehmen wird der Gaspreis nun auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt werden, der Stromdeckel liegt bei 40 Cent und der für Fernwärme bei 9,5 Cent. Die Preise sind für die Kunden gedeckelt, solange sie nicht mehr als 80 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verbrauchen. Wer mehr nutzt, muss die höheren Preise zahlen, die von den Energieversorgern derzeit gefordert werden.

Preisbremse: Gas- und Stromkunden müssen sich um nichts kümmern

Die gute Nachricht für alle Strom- und Gaskunden: Sie müssen sich um nichts kümmern. Die Abschlagszahlung wird entsprechend der Gas- oder Strompreisbremse verringert, die Kunden werden vom Versorger informiert. Mieter sollen die Entlastung in der Regel über die Heizkostenabrechnung erhalten, die dann im kommenden Jahr kommt.

Die Preisbremsen laufen nach derzeitigen Regelungen am 31. Dezember 2023 aus. Eine Verlängerung bis zum 30. April 2024 ist möglich. Wie hoch die Entlastung ausfällt, richtet sich nach dem jeweiligen Verbrauch und Tarif.

Die Gas- und Strompreisbremse gilt ab dem 1. März rückwirkend für Januar und Februar.
Die Gas- und Strompreisbremse gilt ab dem 1. März rückwirkend für Januar und Februar. © dpa | Jonas Walzberg

Das Vergleichsportal Verivox rechnet beispielhaft aus, dass eine Familie im Reihenhaus mit zwei Kindern jährlich rund 4000 Kilowattstunden Strom verbraucht und pro Kilowattstunde bisher 50 Cent bezahlt. Der auf 80 Prozent gedeckelte Basistarif läge dann dieses Jahr bei 3200 Kilowattstunden – und die Familie könnte mit einer Entlastung von 27 Euro im Monat und somit mit rund 320 Euro im Jahr rechnen.

Beim Gastarif rechnet das Vergleichsportal für dieselbe Familie mit bisher 20 Cent pro Kilowattstunde. Der bisherige Verbrauch lag bei dieser Musterrechnung bei 20.000 Kilowattstunden jährlich und wird nun auf 16.000 gedrosselt. Daraus ergibt sich eine monatliche Entlastung von 107 Euro und insgesamt 1280 Euro für das gesamte Jahr.

Bundeskartellamt überprüft die Gas- und Strompreisbremse

Als Kontrollinstanz zur Überprüfung, ob die Preisdeckel auch eingehalten werden, wurde das Bundeskartellamt bestimmt. Die Energieversorger müssen dort nachweisen, dass die verlangten Gas- und Strompreise tatsächlich so hoch sind. Denn der Staat erstattet nicht den Verbrauchern, sondern den Versorgern die Differenz zum tatsächlichen Preis. Eine Beschwerde beim Bundeskartellamt über zu hohe Preise bringt also nichts.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte dieser Redaktion: „Eine Preiserhöhung rechtfertigt natürlich für sich genommen noch keinen Eingriff des Bundeskartellamtes. Man muss sich vielmehr mit der Einkaufsseite beschäftigen: Wer hat wann für wie viel wo Strom und Gas eingekauft.“ Die meisten Preise seien momentan deshalb so hoch, weil Gas und Strom bereits im vergangenen Jahr eingekauft wurden. „Wir hatten Strom- und Gaspreise, die im vergangenen Jahr um ein Vielfaches höher waren als im Jahr 2021. Diese Preiserhöhungen im Einkauf kommen jetzt erst zeitversetzt bei den Kunden an. Es ist also in den allermeisten Fällen normal, dass Erhöhungen durchgeführt werden“, sagte Mundt.