Braunschweig. Am Dienstag war bekanntgeworden, dass die Verfahren gegen Diess und Pötsch gegen eine Zahlung von neun Millionen Euro eingestellt werden sollen.

Das Verfahrensende gegen VW-Vorstandschef Herbert Diess und Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch wegen möglicher Marktmanipulation wirkt sich nicht direkt auf das Musterverfahren von Anlegern gegen Volkswagen aus. Die Entscheidungen im strafrechtlichen Verfahren haben keinen unmittelbaren Einfluss auf den zivilrechtlichen Prozess, wie eine Sprecherin des Braunschweiger Oberlandesgerichts sagte. Am Dienstag war bekanntgeworden, dass die Verfahren gegen Diess und Pötsch gegen eine Zahlung von neun Millionen Euro eingestellt werden sollen.

Diess und Pötsch wurde vorgeworfen, Anleger nicht rechtzeitig informiert zu haben

Die beiden Manager waren im September 2019 im Zusammenhang mit dem Auffliegen des Abgasskandals im Herbst 2015 angeklagt worden. Ihnen wurde vorgeworfen, Anleger nicht rechtzeitig über das Ausmaß der finanziellen Folgen und drohenden Strafen informiert zu haben. Jeweils 4,5 Millionen Euro sollen nun vom Unternehmen gezahlt werden, wie es aus dem Konzern hieß.

Verfahren über milliardenschwere Schadenersatzforderungen gegen VW

Seit September 2018 wird am Braunschweiger Oberlandesgericht auch über milliardenschwere Schadenersatzforderungen von Investoren gegen VW verhandelt. Den Vorwurf einer Verletzung kapitalmarktrechtlicher Informationspflichten hält Volkswagen dabei für unbegründet. Eine Fortsetzung des Prozesses ist für Juni angedacht (Az: 3 Kap 1/16). dpa