Braunschweig. Ob die ordentliche Kündigung des Ex-VW-Managers im Abgas-Skandal rechtens war, sollen Zeugen klären.

Das Arbeitsgericht Braunschweig hat die außerordentliche und fristlose Kündigung eines Ex-VW-Managers im Zusammenhang mit dem Abgas-Skandal für unwirksam erklärt. Volkswagen habe dabei die gesetzliche vorgeschriebene Zwei-Wochen-Frist überschritten, wie der Vorsitzende Richter Ingo Hundt am Montag in einem Teil-Urteil erklärte. Ob die zusätzliche ordentliche Kündigung des ehemaligen Leiters der Dieselmotorenentwicklung bei VW rechtens war, darüber soll eine Zeugen-Anhörung am 5. Oktober Aufschluss geben. Forderungen des Ex-Managers nach Schadenersatz, einer Bonuszahlung und einer Freistellung von den Prozesskosten wies das Gericht am Montag ab.

Der ehemalige VW-Manager, der auch mal Chef des VW-Werks Salzgitter war, hatte zunächst 430.000 Euro Bonus-Zahlung gefordert. Nachdem Volkswagen laut dem Vorsitzenden Richter Ingo Hundt eine nicht „unerhebliche“ Summe überwiesen habe, habe er noch 43.000 Euro verlangt. Der Bonus-Anspruch sei jedoch unzulässig, unter anderem weil der Kläger sich bereits in einem anderem Verfahren mit dem Autobauer verglichen habe, urteilte das Gericht. Beide Parteien waren bei Verkündung des Teil-Urteils am Montag nicht anwesend.

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Der Ex-Manager, die VW-Anwälte und zwei Zeugen werden sich aber im Oktober wiedersehen: Dann möchte das Gericht vor allem klären lassen, was bei einem Treffen am 15. November 2006 besprochen wurde. An jenem Tag soll der ehemalige Hauptabteilungsleiter laut Volkswagen von der Betrugssoftware erfahren haben. Bei einem Verhandlungstermin im März hatte der Ex-Manager aber ausgesagt, er könne sich nicht erinnern, ob er an der Gesprächsrunde teilgenommen habe. Er sei damals noch mit der Übergabe seiner vorherigen Stelle beschäftigt gewesen. Außerdem sei unklar, ob in dem Treffen überhaupt deutlich wurde, dass die berühmt-berüchtigte „Akustikfunktion“ illegal ist. Volkswagen wirft seinem ehemaligen Manager vor, den Abgas-Betrug gebilligt und nicht gemeldet zu haben. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat gegen ihn bereits Anklage erhoben.

Im Anschluss an das Urteil teilte der Autobauer mit: „Die Anordnung der Beweisaufnahme durch das Arbeitsgericht bestätigt, dass die gegen den Kläger erhobenen Vorwürfe grundsätzlich als kündigungsrelevant einzuordnen sind.“ Gleich mehrere ehemalige Führungskräfte wehren sich gegen ihre Kündigung durch VW. In zwei Fällen waren Ex-Manager schon erfolgreich. VW ging jeweils in Berufung.