„Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.“

Gerade zur anstehenden Weihnachtszeit rutscht bei vielen Kleinsparern das Konto ins Minus. Eben wurde das Geld für Geschenke ausgegeben, da bleibt das Auto liegen oder der Kühlschrank geht kaputt. Die anstehende Investition sorgt dann für rote Zahlen.

Früher ließen sich unerwartete Ausgaben mit dem Zins und dem Zinseszins auf das eigene Ersparte tilgen. Damit ist es seit der ultralockeren Finanzpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) vorbei. Sparer erhalten auf ihre Tagesgeld-, Festgeld- und Girokonten nahezu nichts – wenn sie nicht sogar draufzahlen müssen.

Nichts geändert hat sich für jene, die ins Minus rutschen. Sie werden weiterhin kräftig zur Kasse gebeten. Ausnahmsweise können die Banken die Schuld dafür nicht bei der EZB abladen. Denn hätte sich der Dispo am Zentralbankzins orientiert, dann läge er jetzt bei acht Prozent – so viel betrug der Abstand vor der Finanzkrise. Also heißt es von den Geldhäusern: Der Dispo solle nur die Ausnahme sein und daher auch abschrecken, das Risiko sei größer und der Verwaltungsaufwand höher. Aber sollten nicht eigentlich Negativzinsen auf Girokonten die Ausnahme sein? Ist es für Sparer nicht abschreckend, wenn ihr Vermögen schrumpft? Da wirkt diese Begründung wie Hohn.

An eine Regel müssen sich auch die Banken halten. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter Paragraf 138 festgehalten, dem Wucherverbot. Demnach darf der Dispozins einer Bank nicht doppelt so hoch wie der marktübliche Zins sein. Gerade Sparkassen und Volksbanken tun derzeit viel dafür, dass „marktüblich“ weiterhin über zehn Prozent heißt. Doch im Wuchergesetz steht auch folgender Satz: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.“ Juristisch mag die Praxis der Banken als „gute Sitte“ durchgehen. Moralisch tut sie das schon lange nicht mehr.