Berlin. Der Bundestag hat die Reform der Grundsteuer verabschiedet. Das kann auch Mieter betreffen. Um was es geht, wer was zahlen muss.

Leicht war es nicht, schnell ging es nicht – aber Ende stand doch eine Reform der Grundsteuer. Der Bundestag hat sie nach langwierigen Diskussionen mit den Ländern der Änderung des Grundgesetzes zugestimmt. Mieter sorgen sich, ob sie am Ende draufzahlen müssen. Vor allem in Großstädten könnte dieses Szenario drohen.

Der Änderung wurde mit einer deutlichen Mehrheit zugestimmt. Für die Änderung des Grundgesetzes stimmten 495 Abgeordnete, dagegen 139, es gab 10 Enthaltungen. Damit wurde die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht. Der Bundesrat muss der Grundsteuer-Reform noch zustimmen, dies gilt aber als sicher. Die Länderkammer soll nach Angaben einer Sprecherin am 8. November darüber entscheiden.

Die Grundsteuer muss bis Jahresende reformiert sein, weil das Bundesverfassungsgericht veraltete Bewertungsgrundlagen moniert hatte. Gezahlt wird sie von allen Hauseigentümern – und auch von den Mietern, denn sie kann über die Nebenkosten umgelegt werden.

Grundsteuer wird reformiert – Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Bundestag hat einer Grundgesetzänderung zu Änderung der Grundsteuer zugestimmt
  • 495 Abgeordnete stimmten für die Änderung
  • Das Bundesverfassungsgericht hatte die Bewertungsgrundlage angeprangert

Reform der Grundsteuer: Das letzte Wort haben die Kommunen

Gezahlt wird die Grundsteuer von allen Hauseigentümern – und auch von den Mietern, denn sie kann über die Nebenkosten umgelegt werden. Ob Hauseigentümer und Mieter künftig mehr oder weniger Grundsteuer zahlen müssen, wird durch die Reform nicht entschieden. Denn das letzte Wort haben dazu die Kommunen, die individuelle Hebesätze festlegen. Diese sind sehr unterschiedlich.

Die Grundsteuer ist mit mehr als 14 Milliarden Euro pro Jahr eine der größten Einnahmequellen der Kommunen. Wie die Grundsteuer-Reform aussieht – und was sie bringt.

wie die grundsteuer-reform aussieht – und was sie bringtDas vom Bundestag verabschiedete Bundes-Modell im Wesentlichen nach Plänen von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sieht vor, dass der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete bei der Grundsteuer-Berechnung eine maßgebliche Rolle spielen. Gegen dieses sogenannte wertabhängige Modell aber gibt es Widerstand vor allem aus Bayern. Vor allem auf Druck der CSU gibt es nun eine Länder-Öffnungsklausel. Bayern zum Beispiel will in einem Flächenmodell die Größe des Grundstücks zur Berechnung heranziehen.

So ist die Umlage auf die Mieter bisher geregelt

FDP und Grüne hatten angekündigt, der Grundgesetz-Änderung zuzustimmen. Zuvor hatte die FDP mit einer Blockade gedroht. Hintergrund sind Auswirkungen der Reform auf den Länderfinanzausgleich, über den ärmere Bundesländer Geld von reicheren bekommen.

Die FDP befürchtete, dass viele Länder doppelt rechnen müssen – und Grundstückseigentümer womöglich zwei Steuererklärungen abgeben müssen. Das wird nun im Gesetz ausgeschlossen. Der Deutsche Städtetag begrüßte die Einigung auf eine Reform der Grundsteuer. Auch interessant: So profitieren Bürger von den Steuerplänen der Regierung.

Wie Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, der dpa sagte, bekennen sich die Städte ausdrücklich zu einer aufkommensneutralen Reform. „Dafür werden die Städte ihre örtlichen Hebesätze rechtzeitig anpassen.“

Mieterbund fordert Grundsteuer aus Betriebskosten zu streichen

Der Deutsche Mieterbund forderte, die Grundsteuer aus dem Katalog der Betriebskosten zu streichen, damit sie nicht länger von Mietern bezahlt werden muss.

  • In der jährlichen Betriebskostenabrechnung taucht die Grundsteuer dann ebenso wie etwa Müllabfuhr und Versicherungen auf.
  • Der Vermieter darf diese Posten laut einem Beschluss des Bundesgerichtshofs aber nicht zusammenfassen.
  • Werden sie nicht getrennt aufgelistet, kann die Abrechnung aus formellen Gründen unwirksam sein.

SPD warnt vor Horror-Szenarien bei Grundsteuer

FDP-Fraktionsvize Christian Dürr sagte, das Scholz-Modell sei ein „Mietenturbo“. Deswegen sei es gut, dass nun alle Länder die Möglichkeit hätten, ein unkompliziertes Flächenmodell einzuführen. Die SPD dagegen warnte vor „Horrorszenarien“. Die Grundsteuer treibe niemanden aus der Wohnung oder mache Wohnen unbezahlbar, sagte der SPD-Abgeordnete Bernhard Daldrup.

Die Belastung der Bürger von im Schnitt 18 bis 20 Cent pro Quadratmeter im Monat solle nicht erhöht werden.Kritik kam von Spitzenverbänden der Wirtschaft: Der Hauptgeschäftsführer des Industrieverbandes BDI, Joachim Lang, kritisierte, die Neuregelung bleibe hinter den Erwartungen zurück und sorge für mehr Bürokratie.

Grundsteuer: Vermieter können Ausgaben auf Mieter umlegen

DIHK-Präsident Eric Schweitzer sagte: „Die Reform der Grundsteuer ist aus Sicht der Unternehmen nicht der erhoffte große Wurf.“ Betriebe müssten nun ihre Immobilien sehr aufwendig bewerten – das gelte zumindest für das Bundesmodell. Eine einfache Alternative sei das „bürokratiearme“ Flächenmodell.

Vermieter können die Ausgaben allerdings auf ihre Mieter umlegen. Voraussetzung dafür ist nach Angaben des Deutscher Mieterbundes (DMB), dass dies im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Teilweise wird dafür auch der Begriff öffentliche Lasten des Grundstücks verwendet.

Welche Folgen hat die Grundsteuer-Reform für Mieter?

Ralph Henger, Immobilienexperte beim Institut der deutschen Wirtschaft in Köln, sagt, Verlierer könnten Menschen in Großstädten sein, die derzeit günstig zur Miete wohnten - weil die Mieten in guten Lagen stark gestiegen seien und zur Berechnung der Grundsteuer die dann höheren Durchschnittsmieten herangezogen werden sollen.

Dies lasse sich nicht vollständig damit kompensieren, dass die sogenannte Steuermesszahl gesenkt werden soll. Der Deutsche Mieterbund will zudem die Grundsteuer aus dem Katalog der Betriebskosten gestrichen wissen - damit sie nicht länger von Mietern bezahlt werden muss.

Grundsteuer sorgte für Streit in der Regierung

Dort wird auch der Verteilerschlüssel angegeben, erklärt Ulrich Ropertz vom DMB. Fehlt dieser, werde die Grundsteuer zwischen den Mietern anteilig nach der Wohnfläche aufgeteilt. Im Mietvertrag kann aber auch festgelegt werden, dass Mieter in Wohnungen mit mehr Bewohnern mehr zahlen.

Die Bundesregierung hatte sich im Juni auf eine Reform der Grundsteuer geeinigt. Der Städtetag-Chef hatte daraufhin zur Eile bei der Grundsteuer gemahnt. Es war ein weiteres Beispiel dafür, dass die Große Koalition nur wenig kleinste Nenner hat. (dpa/ses)