Wolfsburg. Kläger-Anwälte freuen sich über die Anklage gegen Winterkorn.

Würde einer der Ex-VW-Manager, die die Staatsanwaltschaft Braunschweig angeklagt hat, vor Gericht verurteilt, wäre die Revision am Bundesgerichtshof möglich. Bis zu einem endgültigen Urteil, wer schuld ist am Abgas-Betrug, könnte es somit noch Jahre dauern. Die Chancen für klagende Kunden und Aktionäre sind nach Auffassung von Kläger-Anwälten allerdings schon jetzt gestiegen.

Da die Staatsanwaltschaft davon ausgehe, dass Ex-Konzernchef Martin Winterkorn von den Manipulationen wusste, seien die Chancen auf Schadenersatz gestiegen, teilte etwa die Kanzlei „Baum Reiter & Collegen“ am Dienstag mit. VW hingegen sieht nach wie vor keine Grundlage für Schadenersatz, wie ein Konzernsprecher bekräftigte. So könnten alle Autos genutzt oder verkauft werden. Ihr Wert sei nicht wegen der Abschalteinrichtung gesunken. Die grundsätzliche Unsicherheit wegen der Fahrverbots-Diskussion könne nicht im Zusammenhang mit der Software stehen.

Gerichte müssen entscheiden

Auch bei den Anleger-Klagen geht es um die Frage, wer wann was wusste. Nach Ansicht der Kläger hätte VW früher über den Betrug informieren müssen. VW dagegen argumentiert, selbst wenn der Vorstand Bescheid gewusst hätte, wären die Folgen nicht früher absehbar gewesen. Denn zuvor seien in ähnlichen Fällen deutlich niedrigere Strafen verhängt worden, die nicht kursrelevant gewesen wären. Und selbst wenn der Vorstand davon ausgegangen wäre, dass er früher eine Ad-hoc-Meldung herausgeben hätte müssen, hätte er die Selbstbefreiung nutzen dürfen.

Entscheiden werden am Ende die Gerichte.