Braunschweig. Der Ex-VW-Chef hat gegenüber der Staatsanwaltschaft offenbar nicht ausgesagt.

Der mögliche Prozess gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn und vier weitere Manager im Abgas-Skandal wird wohl eher nicht mehr in diesem Jahr starten. Nachdem sich Winterkorns Anwalt, Felix Dörr, am Montag kritisch gegenüber der Staatsanwaltschaft geäußert hatte, sei mit ausführlichen Stellungnahmen gegenüber dem Landgericht Braunschweig zu rechnen. Das vermutete dessen Sprecherin am Dienstag.

Das Gericht muss nun prüfen, ob es die Anklage der Staatsanwaltschaft Braunschweig zulässt und ein Hauptverfahren eröffnet. Angesichts des Umfangs der Akten werde die Prüfung mindestens mehrere Monate dauern, bekräftigte die Gerichtssprecherin am Dienstag. Zu den 692 Seiten der Anklageschrift kommen die Ermittlungsakten mit insgesamt 75.000 Seiten, die 300 Aktenordner füllen. Fristen gibt es nach Angaben der Sprecherin nicht.

Winterkorns Anwalt hatte sich beschwert

Dörr hatte sich beklagt, dass Winterkorn vor der Anklage nicht die Gelegenheit gehabt habe, alle Akten „zur Kenntnis zu nehmen“ und sich zu äußern. Die Staatsanwälte werfen dem früheren Konzernchef besonders schweren Betrug, unlauteren Wettbewerb und Untreue vor. Als Winterkorn laut seinem Anwalt zuletzt am 5. April Akteneinsicht bekam, seien Dutzende von Dateiordnern darunter gewesen, die die Verteidigung zuvor nicht kannte. Zuvor hatten die Anwälte der Beschuldigten allerdings mehr als vier Monate Akteneinsicht gehabt. Winterkorn hat nach Informationen unserer Zeitung bislang nicht gegenüber der Staatsanwaltschaft ausgesagt.

Lässt das Gericht die Anklage zu, wäre noch zu entscheiden, wo der Fall wegen des großen öffentlichen Interesses verhandelt wird. Würde die Anklage für mehrere der Beschuldigten zugelassen, würde über deren Anteil am Betrug im selben Gerichtsprozess verhandelt. Eröffnet wird ein Verfahren bei einem hinreichenden Tatverdacht, wenn also eine spätere Verurteilung mit den vorhandenen zulässigen Beweismitteln wahrscheinlich erscheint.

Würde ein Angeklagter verurteilt, wäre die Revision am Bundesgerichtshof möglich. Bis zu einem endgültigen Urteil könnte es somit noch Jahre dauern.