Braunschweig. Die Kommunen wollen sich für eine stärkere Landessparkasse einsetzen. Auch die IHK fordert mehr Eigenständigkeit.

Was soll für die Region besser werden, wenn die Kommunen die Sparkasse übernehmen?

Das fragt unser Leser Siegfried
Habla aus Wolfenbüttel

Die Antwort recherchierte
Hannah Schmitz

Hauptsache, die Landessparkasse bleibt öffentlich-rechtlich. Das betont Bernd Meier, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Braunschweig. „Wir müssen zwischen Wünschenswertem und Machbarem unterscheiden“, kommentiert er die Entwicklungen rund um die Braunschweigische Landessparkasse (BLSK).

Eine eigenständige Sparkasse im Braunschweiger Land sei im Prozess der Neuausrichtung der Nord-LB nicht möglich gewesen, weil es keine Lösung für das fehlende Kapital zur finanziellen Ausstattung der BLSK gegeben habe. „Die öffentlich-rechtliche Lösung sichert die Landessparkasse weiter ab“, sagt der IHK-Chef. Als eine Privatisierung der Nord-LB drohte, hatte sich die IHK für eine Abspaltung der Landessparkasse ausgesprochen. Nun wünscht sich Meier, dass die Landessparkasse schrittweise eigenständiger entscheiden kann. Die BLSK teilt sich mit der Nord-LB zum Beispiel die Bereiche Personal, Risikomanagement oder IT-Infrastruktur.

Aber was verbessert sich für die Region, wenn die Kommunen die Trägerschaft der Landessparkasse übernehmen würden, fragt unser Leser. Für die Antwort muss etwas ausgeholt werden: Seit 2008 ist die BLSK als sogenannte „Anstalt in der Anstalt“ in der Nord-LB organisiert. Laut dem Statut der BLSK stellt die Landesbank ihr die für das Sparkassengeschäft „erforderlichen finanziellen, personellen und sachlichen Mittel zur Verfügung“. Beispielsweise also ein Budget für das Personal. Geht es der Nord-LB schlecht, leidet unter Umständen auch die BLSK. Beim Thema Stellenabbau in der Nord-LB ist etwa bisher unklar, ob auch die Landessparkasse Personal streichen muss.

Zugleich verfügt die Landessparkasse mit einem eigenen Vorstand und zum Beispiel dem Kredit- oder Förderausschuss über Gremien, die entscheidungsbefugt sind. Kreditausschuss und Vorstand müssen etwa der Vergabe von Krediten an Unternehmen im Geschäftsgebiet der BLSK zustimmen. Gleichzeitig hält das Statut in Paragraph fünf fest, dass die Gesamtverantwortung für die BLSK „bei den Organen der Nord-LB“ liegt. „Personal- und Kreditentscheidungen werden in der jetzigen Konstruktion letztlich in Hannover getroffen“, kritisiert Gerhard Glogowski, ehemaliger Oberbürgermeister Braunschweigs und früherer niedersächsischer Ministerpräsident. „Das gehört in die Region“, fordert er. Die Vorteile, nach denen unser Leser fragt, kann Glogowski leicht aufzählen: „Je weiter weg etwas entschieden wird, desto weniger wird die Situation des Kreditnehmers berücksichtigt.“ Entscheidungen zur Kreditvergabe seien etwa auch immer Ermessensentscheidungen – die mit einer kommunalen Trägerschaft wohl eher zum Wohle der Region fielen.

Die Kommunen sagen auf Anfrage unserer Zeitung, sie würden das weitere Vorgehen in Sachen BLSK nun besprechen. Sie teilten außerdem mit, sich sehr für eine starke Sparkasse eingesetzt zu haben: „Die Kommunen und insbesondere [Braunschweigs, ] Oberbürgermeister Markurth als Vorsitzender des Verwaltungsrats und Mitglied im Aufsichtsrat der Nord-LB haben sich in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv in Hannover für eine möglichst starke und möglichst eigenständige BLSK eingesetzt.“ Diese Forderung hätten sie weiterhin und würden sie auch weiterhin vertreten.

Die alten und neuen Träger der Nord-LB haben sich jetzt auch auf die Details des neuen Geschäftsmodells der Landesbank geeinigt. Das teilte Niedersachsens Finanzminister und Nord-LB-Aufsichtsratschef Reinhold Hilbers (CDU) der Nachrichtenagentur Reuters mit. Das Konzept liegt der EU-Kommission vor. Sie muss nun grünes Licht geben, ein Zeitplan dafür ist nicht bekannt. Im August oder September sollen allerdings die insgesamt rund 3,6 Milliarden schweren Kapitalmaßnahmen zur Rettung des von maroden Schiffskrediten angeschlagenen Instituts umgesetzt werden.