Wolfenbüttel. Die Promotion-Mitarbeiter in Bielefeld erhalten mehr Geld als die Angestellten an anderen Standorten.

Der Schlichterspruch einer Einigungsstelle hat am Freitag den Konflikt um Abfindungszahlungen zwischen Jägermeister und zehn Promotion-Mitarbeitern in Bielefeld beendet. Die studentischen Mitarbeiter erhalten nun 1,35 Bruttogehälter pro Beschäftigungsjahr. Der Wolfenbütteler Likörhersteller hatte das Geschäft seiner Promotion-Tochter zum Ende des vergangenen Jahres eingestellt.

Rund 200 Mitarbeiter verloren ihren Job, davon waren 13 Mitarbeiter fest angestellt. Die große Mehrheit der Angestellten waren Studenten. Nach Angaben von Jägermeister hatte sich der Hersteller mit den anderen Mitarbeitern bereits „im besten Einvernehmen“ geeinigt und ihnen eine freiwillige Abfindung von 0,5 Bruttogehältern pro Beschäftigungsjahr gezahlt.

„Der Schlichterspruch ist der Sache und nicht der Kontroverse verpflichtet, damit können wir sehr gut leben“, sagte am Freitag Andreas Lehmann, Pressesprecher von Jägermeister. Man freue sich zudem, dass das Thema für die Studenten in Bielefeld nun abgeschlossen sei und diese nach vorne blicken könnten. „Wir wünschen unseren ehemaligen Kollegen viel Erfolg“, sagte Lehmann.

In Bielefeld hatte sich der einzige Betriebsrat der Promotion-Tochter gegründet. „Dadurch ist es gesetzlich vorgesehen, dass wir über einen Sozialplan verhandeln“, erklärte Thorsten Kleile, Gewerkschaftssekretär der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Die NGG hatte eine Abfindung in Höhe von 3,0 Bruttogehältern pro Beschäftigungsjahr gefordert.

Einigen konnten sich beide Parteien in den Verhandlungen der Einigungsstelle nicht, weswegen am Freitag schließlich der verbindliche Schlichterspruch vom Vorsitzenden der Stelle gefällt wurde. „Den Faktor 1,35 finden wir im Ergebnis vollkommen in Ordnung“, sagte Kleile. Damit erhalten die Bielefelder eine mehr als doppelt so hohe Abfindung im Vergleich zu ihren Kollegen. Kleile sagte dazu: „Andere Standorte hätten auch die Möglichkeit gehabt, einen Betriebsrat zu gründen.“ Horst Call, Professor für Arbeitsrecht an der Ostfalia-Hochschule, sagte unserer Zeitung vor Kurzem, dass eine Zahlung von mindestens 0,5 Gehältern pro Betriebsjahr bei Abfindungen durchaus üblich seien; die meisten Unternehmen zahlten aber 75 bis 100 Prozent des Gehalts.

Jägermeister will sein Marketing strategisch neu ausrichten und digitaler werden. Die Promotion-Mitarbeiter – auch „Jägerettes“ genannt – bewarben den Kräuterlikör aus Wolfenbüttel über Jahrzehnte in Bars und Diskotheken.