Wolfsburg/Stuttgart. Bosch ist kein beklagter im Diesel-Skandal, dennoch könnte der Zulieferer Dokumente über VW herausgeben müssen.

Das Landgericht Stuttgart verhandelt die Frage, ob Bosch bestimmte Unterlagen im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal bei VW herausgeben muss.

Bosch zählt nicht zu den Beklagten in dem Verfahren, in dem es um Klagen von Anlegern wegen möglicher Marktmanipulation geht. Der Zulieferer hatte VW die Grundversion der Software geliefert, die in großem Stil zur Manipulation von Abgaswerten bei Dieselwagen genutzt wurde. dpa