Wedtlenstedt. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig geht zwar weiterhin davon aus, dass kein Fremdverschulden vorliegt – sie will aber Restzweifel ausräumen.

. Der tragische Tod eines Lengeders im Kanal in Wedtlenstedt – er wirft nach wie vor Fragen auf. Zumindest zu einigen offenen Punkten erhofft sich die Staatsanwaltschaft Braunschweig allerdings Antworten durch die Obduktion des 58-Jährigen – das berichtet Staatsanwalt Hans-Christian Wolters, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Ergebnisse aus dieser Untersuchung des Leichnams werden aber frühestens in der kommenden Woche vorliegen. „Wir gehen nach wie vor davon aus, dass hier kein Fremdverschulden vorliegt“, erklärt Wolters klipp und klar und entlastet so den 52-jährigen Braunschweiger, der zum Tatzeitpunkt – in der vergangenen Woche in der Nacht von Donnerstag auf Freitag – zusammen mit dem Lengeder am Stichkanal Salzgitter gewesen ist. Um auch die letzten Restzweifel beseitigen zu wollen, hat die Staatsanwaltschaft aber die Obduktion veranlasst. Unabhängig von diesem – offensichtlichen – Unglücksfall stellt Wolters ganz allgemein fest: Durch eine Obduktion könne beispielsweise ermittelt werden, ob der Tote alkoholisiert gewesen sei oder nicht. „Zudem können wir feststellen, ob der Leichnam ausschließlich Verletzungen aufweist, die durch den Sturz in den Kanal oder durch die Bergungsarbeiten verursacht worden sind“ – all dies würde dann ebenfalls dafür sprechen, dass kein Fremdverschulden vorliegt. In der Nacht zum vergangenen Freitag hat der 58-Jährige zusammen mit dem 52-Jährigen laut Darstellung der Polizei am Stichkanal in Wedtlenstedt angeln wollen (wir berichteten). Beim Aufbauen der Angelausrüstung sei sein Bekannter in das Wasser gestürzt – so hat es laut Polizei der Braunschweiger als der einzige Zeuge geschildert. Die Feuerwehren aus der Gemeinde Vechelde konnten den Mann im Wasser nur noch tot bergen – ob er ertrunken oder zuvor etwa durch einen Sturz ohnmächtig geworden ist, könnte eventuell die Obduktion klären. „Es kann aber auch sein, dass wir trotz dieser Untersuchung nichts Näheres ermitteln können“, gibt Wolters zu – dann bliebe es dabei, dass der Mann durch eigenes Verschulden ums Leben gekommen sei. Nach den Worten von Wolters geht es an der Unglücksstelle nicht sofort steil hinunter ins Wasser des Kanals, sondern zunächst schräg hinab. Die Frage, ob der Stichkanal an der Stelle ausreichend gesichert sei, könne er nicht beantworten. Vornehmen wird die Gerichtsmedizin in Hannover die Obduktion: Der Wedtlenstedter Unglücksfall habe dort – anders als Kapitalverbrechen – allerdings keine Priorität, beschreibt Wolters. Der Leichnam lagert momentan in einem Kühlraum und kann daher auch noch zu einem späteren Zeitpunkt untersucht werden.