Abermillionen Euro könnten also eigentlich gespart werden.

Über diesen zweifelhaften Sieg der Vorschriften-Erfinder in deutschen Amtsstuben über den bewundernswerten Erfindungsreichtum deutscher Ingenieure hatte sich schon, leidgeplagt, unser Kolumnist Wolfgang Gemba echauffiert. Zu Recht, wie unsereins meint – weil nun selbst betroffen. Gewiss, Maß und Gewicht müssen fest definiert sein, denn auch die Gauner sind erfinderisch, wenn es darum geht, arglose Zeitgenossen zu beschubsen. Aber im vorliegenden Fall hätte wohl noch ein ganzer Stausee korrekt gemessen werden können – doch nun ist die Zeit abgelaufen. Nach sechs Jahren muss der Garten-Wasserzähler ausgetauscht werden, weil es das deutsche Eichgesetz so will. Auf eigene Kosten natürlich. Dabei könnte der Zähler noch gut und gerne zehn Jahre oder noch länger Dienst tun.

Man schätzt, dass intakte Wasserzähler bundesweit jährlich zu Hunderttausenden ausgetauscht werden (müssen). Abermillionen Euro könnten also eigentlich gespart werden. In den USA und Kanada zum Beispiel beträgt die Eichfrist 17 Jahre, in Frankreich 18 und in Spanien sogar 23.