Peine. Der Landkreis erinnert nachdrücklich an die Gefahren und an die Verpflichtungen.

Nach einem Ausbruch des Geflügelpestvirus HPAIV H5N1 in einer Gänsehaltung mit rund 15.000 Tieren im Landkreis Cuxhaven erinnert die Peiner Kreisverwaltung alle Geflügelhalter erneut daran, Biosicherheitsvorkehrungen und Kontaktbeschränkung strikt einzuhalten. Nach dem EU-Tiergesundheitsrecht sind Tierhalter dazu verpflichtet, ihre Tiere in eigener Verantwortung unter anderem vor der Einschleppung von Tierseuchen zu schützen und hierfür geeignete Maßnahmen zu ergreifen.„Daher sind alle Geflügelhalter dazu aufgerufen, den direkten und indirekten Kontakt ihres Geflügelbestands zu Wildvögeln zu vermeiden und Biosicherheitsvorkehrungen zu ergreifen“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß.

Geeignete Maßnahmen für kleinere Geflügelhaltungen finden sich beispielsweise in dem Infoblatt des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Weitere Informationen zu Tierseuchen unter: www.tierseucheninfo.niedersachsen.de.