Peine. Die Polizei hat den Führerschein von einem 39-jährigen Peiner beschlagnahmt, der mit seinem Mercedes nach einem Crash weitergefahren war.

Die Polizei hat mit Hilfe von Zeugenhinweisen einen Mann gefasst, der in der Nacht zum Samstag nach einem Crash mit einer Laterne und einem Verkehrsschild geflüchtet ist. Dabei stellte sich laut Polizei auch heraus, dass der Mann stark alkoholisiert war.

In der Nacht zu Samstag, gegen kurz vor drei Uhr, beobachteten Zeugen, wie der 39-jährige mit seinem Mercedes auf dem Friedrich-Ebert-Platz, Ecke Theodor-Heuss-Straße, zuerst von der Fahrbahn abkam und danach gegen ein Verkehrsschild und eine Laterne krachte. Anschließend fuhr der Mann davon, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Die Zeugen konnten sich das Kennzeichen des Mercedes notieren, um es der Polizei mitzuteilen.

An der Adresse des Fahrzeughalters konnten die Beamten sowohl den beschädigten Mercedes, als auch den betrunkenen mutmaßlichen Fahrzeugführer antreffen. Er war nicht in der Lage einen Atemalkoholtest durchzuführen, daher wurde ihm eine Blutprobe zur Bestimmung des Blutalkoholwertes entnommen. Die Beamten beschlagnahmten danach direkt den Führerschein des 39-jährigen Peiners. Er muss sich nun wegen einer Straßenverkehrsgefährdung und einer Verkehrsunfallflucht verantworten.

Autobesitzerin lässt Mann ohne Führerschein fahren – mit Alkohol intus

Ebenfalls in der Nacht zu Samstag stoppte die Polizei einen 30-jährigen VW-Fahrer, der mit seiner Beifahrerin ohne Führerschein auf der Celler Straße unterwegs war. Um 1.23 Uhr kontrollierten die Peiner Beamten den VW-Golf aus der Region Hannover.

Am Steuer saß ein 30-jähriger Mann aus Uetze. Bei der Kontrolle konnte der Mann keinen Führerschein vorzeigen. Eine Überprüfung ergab, dass er überhaupt nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Außerdem ergaben sich Anhaltspunkte für eine Beeinflussung durch Alkohol. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,98 Promille.

Dem 30-jährigen Fahrer untersagten die Beamten die Weiterfahrt. Gegen den Mann ist nun ein Strafverfahren eingeleitet. Die Halterin des Autos muss sich nun ebenfalls verantworten, weil sie das Fahren ohne Führerschein duldete.

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