Dungelbeck. Der 24-Jährige fuhr etwa über die Bundesstraßen 444 und 65, ehe er nach etlichen Kilometern einen Verteilerkasten rammt.

Eine wilde Verfolgungsfahrt hat sich ein 24-jähriger Autofahrer in der Nacht zu Donnerstag mit der Polizei durch den Landkreis Peine geliefert. Der Mazda-Fahrer war gegen 0.40 der Besatzung eines Funkstreifenwagens zunächst im Bereich der Woltorfer Straße/Hans-Gallinis-Straße aufgefallen, da der Wagen ein defektes Licht hatte. Die Beamten sprachen den Fahrer darauf an. Daraufhin flüchtete er.

Fahrer rast durch Peine

Die Polizei nahm nach eigenen Angaben unverzüglich die Verfolgung des Fahrzeugs auf. Auf der Flucht erreichte der Fahrer hohe Geschwindigkeiten innerhalb des Stadtgebietes. Die Verfolgung dauerte über eine Strecke von mehreren Kilometern. Der Fahrer missachte dabei auch eine rote Ampel. Die Verfolgungsjagd führte auch über die Bundesstraßen 444 und 65. Zwischenzeitlich beteiligten sich mehrere Fahrzeuge der Polizei an der Verfolgung, heißt es.

Wagen gerät außer Kontrolle

In der Ortschaft Dungelbeck verlor der Fahrer in einer Rechtskurve die Kontrolle über seinen Wagen und kam nach links von der Fahrbahn ab. Das Auto stieß auf der Straße Alte Landstraße/Kreisstraße 47 gegen einen Verteilerkasten, der erheblich beschädigt wurde. Der Fahrer versuchte nach dem Unfall zu Fuß zu flüchten, konnte jedoch von den Beamten eingeholt und gestellt werden.

Alle Insassen bleiben unverletzt

Neben dem 24-Jährigen befanden sich in dem Pkw zudem zwei Frauen im Alter von 17 und 23 Jahren. Alle Insassen blieben unverletzt. Der Fahrer sei in Deutschland nicht gemeldet, heißt es. Die Ermittlungen ergaben, dass der Wagen ohne gültige Haftpflichtversicherung genutzt wurde. Zudem konnte der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Die Polizei ermittelt nun gegen ihn wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz sowie einer Verkehrsunfallflucht. Die minderjährige Frau wurde an das Jugendamt übergeben. Der Wagen musste abgeschleppt werden. Gegen den Fahrer konnten Haftgründe für eine Untersuchungshaft nicht begründet werden.