Peine. Angesichts aktueller Bestimmungen geht es um das Rathaus, die Kitas und auch weitere Einrichtungen wie die Außenstellen und die Bücherei.

Die Infektionszahlen mit dem Covid-19-Virus bewegen sich auch in Peine auf sehr hohem Niveau. Das erläutert die Stadt Peine. Der Bund und das Land Niedersachsen hätten bereits zum Mittwoch, 24. November, mit gesetzlichen Regelungen reagiert und geeignete Maßnahme auf den Weg gebracht. Für das Land Niedersachsen gelte bereits die Warnstufe 1.

„Die Stadt Peine reagiert auf die sehr dynamische Entwicklung des Pandemiegeschehens. Ab sofort gilt für die Verwaltungsgebäude der Stadt Peine (Rathaus und Außenstelle Woltorfer Straße 74 sowie Lehmkuhlenweg), die Stadtbücherei, das Archiv, die Städtischen Betriebe sowie die städtischen Kindertageseinrichtungen die 3G-Regel“, so die Pressemitteilung.

Auch für abholende Eltern

Zutritt sei damit ausschließlich genesenen, geimpften oder getesteten Besucherinnen und Besuchern gestattet. Das Tragen eines medizinischen Mundschutzes sei Pflicht. Im Falle der Kitas gelte das auch für bringende und abholende Eltern.

Die Stadt Peine weist darauf hin, dass Personen, die weder genesen noch geimpft sind, den Testnachweis durch einen zertifizierten Test (Testzentrum, Apotheke) erbringen müssen. Ein Test unter Aufsicht vor Ort sei nicht möglich.

Stellungnahme zu den Maßnahmen

Zu den Maßnahmen wird Stadtrat Christian Axmann zitiert: „Die Stadt Peine möchte weiterhin den Bürgerinnen und Bürgern ein möglichst umfassendes Angebot anbieten können. Das setzt aber voraus, dass wesentliche Schutzvorkehrungen geschaffen und eingehalten werden.“

Die Stadt Peine bitte um Verständnis und appelliert an alle Einwohnerinnen und Einwohner, Kontakte zu reduzieren, Abstände einzuhalten und dort, wo viele Personen die Abstände nicht einhalten könnten – auch draußen –, zur Maske zu greifen.

Nur ein Zugang

„Das Peiner Rathaus wird bis auf Weiteres ausschließlich über den Zugang Schützenplatz zu erreichen sein“, so Axmann abschließend.