Peine. Auch der Landkreis Peine hatte Seen für private Angler gesperrt. Das Verbot ist ab sofort aufgehoben. Es gelten aber die üblichen Corona-Regeln.

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig ist das private Angeln ab sofort „vorläufig“ wieder erlaubt. Das teilte der Landkreis Peine am Samstag mit.

Zur genauen Begründung des Urteils durch das Gericht machte der Landkreis keine Angaben. Der hatte zuvor aber, wie einige Kommunen, Seen, zum Beispiel bei Sonneberg, für Angler gesperrt. Speziell dort hatten es einige Angler, gerade an den Ostertagen, übertrieben. Sie bauten für mehrere Tage ihre Zelte auf, saßen dort, teilweise mit mehr als zwei Personen, eng zusammen.

Es sei allerdings auch beim privaten Angeln auf die Corona-Regelungen des Kontaktverbots und die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten, betont der Landkreis Peine. Das gewerbliche Angeln sei weiterhin verboten.

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