Peine. Während die Kreisverwaltung die Regelungen für weitere Geschäftsöffnungen vorstellt, fallen weitere Veranstaltungen aus.

Sie scharren mit den „Hufen“ – Ladeninhaber und Kunden: Am morgigen Montag dürfen bestimmte Geschäfte im Landkreis Peine wieder öffnen – darauf weist die Kreisverwaltung in ihrer Allgemeinverfügung hin. In diese angekündigte Lockerung der Kontaktbeschränkungen platzt eine schockierende Meldung: Am Wochenende hat es zwei weitere Todesfälle im Landkreis gegeben (nunmehr insgesamt zehn Corona-Tote) – dabei handelt es sich um eine Bewohnerin des Seniorenheims „Brockenblick“ in Gadenstedt und um einen Mann, der außerhalb des Kreisgebiets in einem Krankenhaus in Behandlung gewesen ist.

Zunächst zu den Ladenöffnungen: Nach fünf Wochen, in denen nur ausgewählte Branchen (Lebensmittelmärkte, Drogerien, Apotheken) öffnen durften, kommen am Montag andere Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern hinzu. Für Armin Obermeier von der kreiseigenen Wirtschafts- und Tourismusfördergesellschaft (Wito) ist das der richtige Schritt, denn die Zwangspause habe etliche Ladeninhaber und Selbstständige an den Rand des Ruins geführt – oder sogar in den Ruin. In nicht wenigen Fällen gebe es bei Einnahmeverlusten keine finanziellen Rücklagen – da sei „alles Spitz auf Knopf genäht“, erfährt der Vechelder von Betroffenen. Geöffnet haben ab Montag auch die Buchhandlungen in Peine und Groß Ilsede – und damit ebenso die öffentlichen Büchereien wie die des Landkreises.

Angesichts der Landes-Verordnung zum Schutz von Neuinfektionen mit dem Corona-Virus sind jedoch auch über den morgigen Montag hinaus strenge Auflage in Einkaufsmärkten und Geschäften zu beachten – Landkreissprecher Fabian Laaß zählt auf:

• In allen Betrieben und Einrichtungen gilt der Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen Personen.

• Es darf sich nur ein Kunde je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche in den Betrieben und Einrichtungen aufhalten.

• Bei Kassentätigkeiten sind Einmalhandschuhe zu benutzen – sie sind regelmäßig zu wechseln.

• Um Warteschlangen zu vermeiden, sollen so viele Kassen geöffnet werden, wie es unter Beachtung des Mindestabstands möglich ist.

• Möglichst viele Zahlvorgänge sollen kontaktlos per Handy oder per Kartenzahlung erfolgen.

• Es besteht eine erhöhte Desinfektionspflicht für alle Griffe von Einkaufwagen, Touchscreens von Waagen und anderen Geräten, Kundentoiletten, Türklinken und Handläufe: Sie sind regelmäßig in kurzen Abständen zu reinigen und zu desinfizieren.

• Es besteht ebenfalls eine erhöhte Desinfektionspflicht für Handwerksgeräte, die in direkter Berührung mit Dritten kommen: Sie sind nach dem Kontakt mit Dritten zu desinfizieren.

• Wo es möglich ist, sollen Handdesinfektionsspender an den Ein- und Ausgängen der Betriebe und Einrichtung aufgestellt werden.

• In Betrieben und Einrichtungen, in denen Einkaufswagen für Kunden bereitstehen (etwa im Lebensmitteleinzelhandel, in Baumärkten, Drogerien und so weiter) dürfen nur Kunden die Verkaufsfläche betreten, die einen Einkaufswagen benutzen. Dies gilt nicht: für Kleinkinder im Einkaufswagen; für Kunden, die den Betrieb oder die Einrichtung mit Kinderwagen betreten, der als Einkaufswagen genutzt wird; für Kunden, die den Betrieb oder die Einrichtung nur mit Rollstuhl oder Rollator betreten können.“

„Mit der Öffnung weiterer Betriebe und Einrichtungen wird die Gefahr größer, dass sich wieder mehr Menschen mit dem Corona-Virus infizieren“, räumt Laaß ein; dem wolle die Kreisverwaltung aber mit diesen Regelungen entgegenwirken. „Vordringliches Ziel im Interesse aller ist weiterhin, Infektionsketten soweit wie möglich zu durchbrechen und zu unterbinden. Alle sind aufgerufen, mit dem eigenen Verhalten dazu beizutragen“, appelliert der Kreissprecher Fabian Laaß. Die Allgemeinverfügung des Landkreises ist zunächst bis einschließlich Dienstag, 19. Mai, gültig.

Nicht enthalten ist in der Allgemeinverfügung eine wie auch immer geartete Nasen- und Mundmaskenpflicht im Kreisgebiet; aber eine solche Verpflichtung kann – zumindest für bestimmte Bereiche wie den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) – noch kommen.

Nebenbei: Große Märkte wie das Möbelhaus Schulenburg in Gadenstedt oder der Media-Markt in Stederdorf dürfen von Montag an ebenfalls öffnen – allerdings dürfen in diesen Fällen nur 800 Quadratmeter genutzt werden, die übrige Verkaufsfläche muss abgesperrt werden für den Kundenverkehr. Andere Branchen wie Friseure müssen sich hingegen gedulden: Sie dürfen – Stand heute – erst ab Montag, 4. Mai, öffnen. Bislang gilt zudem: Freibäder und Hallenbäder dürfen auch erst ab 4. Mai ihre Tore für Gäste aufschließen – ob es dabei bleibt, ist jedoch unklar.

Klar sind allerdings die Absagen von weiteren Veranstaltungen im Landkreis Peine:

• die Erste-Mai-Feier des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) vor dem Gewerkschaftshaus in Peine.

• die Fahrradtour des Sportvereins (SV) Rot-Weiß Groß Gleidingen am Freitag, 1. Mai.

• das Maibaumfest des Heimat- und Kulturvereins Wahle am Samstag, 9. Mai.

• das Maibaumfest und das Volksfest in Blumenhagen (zum gedachten Volksfestermin am 16. und 17. Mai sollen die Bürger aber ihre Fahnen heraushängen).

• das Härke-Hoffest in Peine am Samstag, 16. Mai. Die Brau-Manufaktur Härke klärt gerade, ob ein Verschieben des Festes in die zweiten Jahreshälfte möglich ist.

Bei der gestorbenen Heimbewohnerin handelt es sich laut Laaß um eine 85-jährige Frau: Damit erhöht sich die Zahl der Todesfälle im Brockenblick auf sechs. Am Sonntagabend gab es kreisweit 132 Corona-Infizierte: 46 mit aktiver Erkrankung, 76 Genesene (plus zehn Todesfälle). Zudem waren 116 Menschen in häuslicher Quarantäne, 308 Menschen wurden daraus entlassen. Im Corona-Testzentrum in Peine gab es am Samstag 17 Abstriche.

Corona in Peine - Alle Fakten auf einen Blick