Peine. Trotz Corona-Krise hat der Drogenprozess gegen zwei Peiner stattgefunden. Nur jeder vierte Platz war besetzt.

Die Corona-Epidemie hat auch Auswirkungen auf Verfahren vor dem Landgericht Hildesheim. Beim Drogenprozess gegen zwei Peiner (34 und 35 Jahre) fehlte ein Verteidiger, da eine seiner Mitarbeiterinnen unter Corona-Verdacht stehen soll.

Die Prozessteilnehmer mussten voneinander Abstand halten, ebenso die Zuschauer

Die aktuellen Einschränkungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 nahm dieser Verteidiger zum Anlass, einen Antrag zur Aufhebung der verbliebenen Verhandlungstermine zu stellen. Kurz vor Prozessbeginn erreichte dieser Antrag die 16. Strafkammer. Er wurde abgelehnt. Die Vorsitzende Richterin Karin Brönstrup begründete dies mit dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen, da die Männer seit März beziehungsweise April 2019 in U-Haft säßen. Außerdem habe das Landgericht Hildesheim zur Vermeidung der Ausbreitung des Virus Maßnahmen getroffen: Besucher dürften nur bei eilbedürftigen Anliegen ins Gebäude, müssten sich die Hände desinfizieren und sonstige Hygienemaßnahmen befolgen. „Die Verhandlung findet in einem ausreichend großen Saal statt, wo zwei Meter Abstand eingehalten werden kann“, so die Richterin. Deshalb waren auch die Tische der Verteidiger und der Angeklagten weit auseinander gerückt. Selbst die Besucher konnten sich nur auf extra ausgewiesene Plätze setzen.

Weitere Anträge verhinderten die Plädoyers

Anders als von der Kammer geplant, konnten keine Plädoyers gehalten werden, da es weitere Anträge gab. Unter anderem sollten eine Anwältin und die ehemalige Hauptbelastungszeugin geladen werden. Der 34-jährige Angeklagte stellte diese Anträge selbst, denn von seinem verbliebenen zweiten Verteidiger fühle er sich nicht mehr ordnungsgemäß vertreten. Seine Familie sei nicht nett zu dem Verteidiger gewesen, so der Angeklagte weiter. Das Verhältnis zu ihm sei schwer geschädigt. Der 34-Jährige beantragte den Pflichtverteidigerstatus zu übertragen. Der Staatsanwalt zweifelte die Angaben des Angeklagten an. „Ich habe grade ein vertrauensvolles Gespräch mit ihrem Verteidiger gesehen“, so der Staatsanwalt weiter. Darauf warf der Angeklagte dem Staatsanwalt vor, die Aussagen der ehemaligen Hauptbelastungszeugin gezielt konstruiert zu haben und illegale Methoden zu verwenden. Der Staatsanwalt konterte, dass seines Erachtens die vielen Beweisanträge wegen Prozessverschleppung gestellt worden seien.

Nach kurzer Beratungszeit lehnte die Kammer die Beweisanträge und den Entpflichtungsantrag des Verteidigers ab. Da als letzte Frist für Beweisanträge der Donnerstag, 26. März, festgelegt wurde, rechnet die Kammer damit, dass Dienstag, 31. März, die Plädoyers erfolgen.