Hildesheim. Der 23-Jährige soll laut dem Landgericht eine psychische Erkrankung haben. Zudem wird der Prozess wegen Betäubungsmittelhandels fortgesetzt.

Schwerer Diebstahl/räuberischer Diebstahl sowie auch weiterhin unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln: Mit diesen beiden Fällen aus Peine hat sich das Landgericht Hildesheim im nächsten Jahr zu befassen.

Des Diebstahls beschuldigt ist ein 23-Jähriger. „Zwischen Februar und Juli dieses Jahres soll der Mann in Peine insgesamt sieben Mal beim Caritasverband, in eine Schule, in Geschäften und in einen Kindergarten eingebrochen sein und zum Teil Bargeld und Wertgegenstände entwendet haben“, schildert Steffen Kumme, Sprecher des Landgerichts. In vier Fällen soll er zudem während der Öffnungszeiten aus Geschäften in Peine Gegenstände entwendet haben, wobei er dabei laut Kumme in einem Fall „eine Angestellte mit dem Arm zur Seite gestoßen haben soll“ – weil er „die Diebesbeute behalten wollte“. In einem weiteren Fall soll der Angeklagte in einer Gaststätte das Portemonnaie eines Manns mit 2150 Euro entwendet haben. Kumme: „Insgesamt soll der Angeklagte durch die Taten Gegenstände und Geld im Gesamtwert von 8251,99 Euro erlangt haben.“ Dem Sprecher zufolge befindet sich der Angeklagte aufgrund einer „psychischen Erkrankung“ einstweilig in einem psychiatrischen Krankenhaus. Dem Landgericht zufolge hat der 23-Jährige alle zwölf Diebstähle „im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit“ verübt. Der (öffentliche) Prozessauftakt im Landgericht Hildesheim findet statt am Montag, 20. Januar, um 9 Uhr im Saal 149; weitere Termine sind am 21., 23. und 30. Januar jeweils ab 9 Uhr (Saal 149).

Beim unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln handelt es sich um einen Fortsetzungsprozess aus diesem Jahr gegen zwei Angeklagte (34 und 35 Jahre alt). „Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft vor, in Peine und andernorts fünf beziehungsweise vier Fällen mit Betäubungsmitteln – Marihuana und Kokain – in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben“, berichtet Kumme. Dabei soll der 35-jährige Betäubungsmittel vom 34-jährigen übergeben bekommen und für diesen verkauft haben. Zunächst soll der 35-jährige dem Sprecher zufolge Ende Dezember des vergangenen Jahres 50 Gramm Kokain vom 34 Jahre alten Angeklagten erhalten und weiterverkauft haben. „Bei drei Gelegenheiten im Februar sind dem 35-jährigen jeweils ein Kilogramm Marihuana und zehn Gramm Kokain zum Weiterverkauf übergeben worden“, erklärt der Gerichtssprecher. Bei seiner Festnahme Anfang März seien beim 34-Jährigen zudem etwa 50 Gramm Kokain gefunden worden, die er zum „gewinnbringenden Weiterverkauf“ bei sich gehabt habe. Beide Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft. Verhandelt wird dieser Fall im Landgericht Hildesheim am Dienstag, 7. Januar, ab 13 Uhr und am Dienstag, 14. Januar, ab 8 Uhr jeweils im Saal 149.