Peine.

Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung soll mit seinen umfangreichen Rechtsänderungen dazu beitragen, Menschen mit Behinderung eine möglichst volle und wirksame Teilhabe in allen Bereichen für eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen: Das berichtet die Lebenshilfe Peine-Burgdorf GmbH in Peine in einer Presseerklärung.

Das deutsche Recht wurde unter Einbeziehung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt und ab dem 1. Januar 2020 im Sozialgesetzbuch IX verankert. Damit ist die Eingliederungshilfe keine Sozialhilfe mehr. Eine Reihe von Regelungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sind schon in Kraft getreten. Am 1. Januar 2020 folgen weitere. Für alle Beteiligten ist diese Umstellung eine große Herausforderung. Es wird veränderte Aufgaben für gesetzliche Betreuer, die Kommunen und auch für die Lebenshilfe Peine-Burgdorf geben.