Peine. Für die Spaßmobile wären in Deutschland ein Führerschein und außerdem eine Versicherung erforderlich.

In vielen Werbeprospekten sind sie zu finden, die Hoverboards oder E-Scooter. Diese flinken und wendigen Elektro-Kleinfahrzeuge finden auch im Peiner Land immer mehr Fans. Was viele Käufer aber nicht wissen: Diese Geräte dürfen hierzulande nicht auf öffentlichen Straßen genutzt werden, selbst auf Geh- und Radwegen oder öffentlichen Plätzen dürfen Hoverboards und E-Scooter nicht fahren. Darauf weist das Polizeikommissariat Peine hin. Lediglich auf einem Privatgelände dürfen diese Fahrzeuge uneingeschränkt benutzt werden.

Sprecherin Stephanie Schmidt erläutert: „Je nach Board und Scooter sind Geschwindigkeiten bis zu Tempo 20 möglich. Da also über 6 km/h gefahren wird, fallen diese E-Boards und E-Scooter unter die gesetzlichen Bestimmungen zum Straßenverkehr.“ Und danach müssten Bremsen, Beleuchtung und Spiegel vorhanden sein, was bauartbedingt gar nicht möglich sei.