Peine. Der Polizeihundesportverein in Peine betrachtet diese Verfügung als das Aus für seine Existenz.

. Der Polizeihundesportverein (PHSV) am Peiner Goltzplatz hat es befürchtet, und es ist eingetroffen: „Die Stadt Peine hat eine Abrissverfügung für das Vereinsheim des Hundesportvereins erlassen, da für das Gebäude keine Baugenehmigung vorliegt“, teilt Stadtsprecherin Petra Neumann mit. Für die PHSV-Vorsitzende Silke Schöner steht fest: „Der Abriss unseres Vereinsheims ist das Aus für unseren 70 Jahre alten Verein.“ Zu der laut Stadt fehlenden Baugenehmigung sagt Silke Schöner: „Das bestreiten wir, aber bereits die Rechtsanwaltskosten bedeuten für unseren Verein den Ruin.“ Für die Edemisserin sitzt die Stadt Peine hier „eindeutig am längeren Hebel“.

Der Hundesportverein hat sich 1948 gegründet und befindet sich seit 1957 am jetzigen Standort am Goltzplatz „1974 ist dort unser Vereinsheim abgebrannt, alle unsere Unterlagen sind zerstört worden“, erinnert Schöner: „Daher können wir der Stadt zur Baugenehmigung nicht das Gegenteil beweisen.“

In den Akten der Stadtverwaltung hat der Verein aber nach eigener Aussage ein Foto des Vereinsheims vom Februar 1977 entdeckt; später habe die Stadt für den Verein den Stromanschluss sowie eine abflusslose Sickergrube und das Flutlicht genehmigt. „Damit dürfte eindeutig widerlegt sein, dass die Stadt von der Existenz unseres Vereinsheims nicht wusste“, steht für Silke Schöner fest: „Mindestens liegt hier eine stillschweigende Duldung vor, andernfalls hätte die Stadt spätestens 1977 eine Abrissverfügung erlassen müssen. Dazu wäre sie verpflichtet, wenn sie von dem widerrechtlichen Bau erfahren hätte.“

Petra Neumann zufolge haben die Stadt und Vereinsvertreter die Bauakten gesichtet: „Weder für den Betrieb des Hundesportplatzes, noch für die Gebäude auf dem Gelände ist aber eine Genehmigung in den städtischen Unterlagen vorhanden.“ Im Gegenteil: „Frühere Anträge zum Bauen wurden von den Behörden abgelehnt, da der Standort im Naturschutzgebiet liegt.“ Verwertbare Dokumente für eine Legalisierung des Vereinsheims seien der Stadt nicht bekannt, der Verein habe sie auch nicht vorgelegt. „Die Stadtverwaltung vermutet daher, dass die Gebäude rechtswidrig errichtet worden sind“, macht Petra Neumann deutlich.

Gegen die Abrissverfügung kann der Verein Widerspruch einlegen: Auf Antrag hat die Stadt ihm dazu eine Fristverlängerung eingeräumt.