Woltwiesche. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe muss nun entscheiden, ob es in dem Verfahren vor dem Landgericht Hildesheim Rechtsfehler gab.

Unabhängig von den noch anhaltenden körperlichen und seelischen Folgen ist für die beiden Opfer der brutalen Attacke in Woltwiesche im Dezember vergangenen Jahres auch der gerichtliche Ablauf nicht vorbei. Auf Nachfrage unserer Zeitung teilte das Landgericht Hildesheim am Montag mit, dass die Verteidiger von drei der vier Angeklagten fristgerecht Revision eingelegt haben. Damit muss sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe des Verfahrens annehmen, prüft aber nur, ob Rechtsfehler vorliegen oder beispielsweise Beweisanträge zu unrecht abgelehnt wurden durch das Hildesheimer Landgericht. Gibt es einen positiven Bescheid zur Revision, muss, vor einer anderen Kammer, neu vor dem Landgericht verhandelt werden.

Wann der Bundesgerichtshof die Prüfung vornimmt, ist offen. „Das kann dauern“, hieß es aus dem Landgericht. Die Verteidiger haben nach dem fristgerechten Antrag der Revision nun zunächst Zeit, diese ausführlich zu begründen.