Hildesheim. Obwohl die vier jungen Männer in Woltwiesche zwei Opfer fast zu Tode prügelten oder traten, plädierten ihre Verteidiger für Bewährungsstrafen.

Wenn am Freitag (9.30 Uhr, Saal 134) die Urteile am Landgericht Hildesheim gesprochen werden sollen, wird sich entscheiden, welcher der Angeklagten womöglich direkt aus der Untersuchungshaft dauerhaft ins Gefängnis muss. Die vier Männer, zur Tatzeit am 2. Dezember noch 17, zweimal 18 und 21 Jahre alt, wird vorgeworfen, nach einer Feier auf der Straße in Woltwiesche mehr oder weniger grundlos drei Männer angegriffen zu haben. Einer konnte damals fliehen, die zwei anderen wurden von den Angreifern schwer verletzt und schließlich ohnmächtig und hilflos auf der Straße oder im Straßengraben liegen gelassen. Zuvor gab es Schläge, Tritte gegen und auf den Kopf. Sogar eine Flasche kam zum Einsatz, die erst nach mehreren Schlägen am Kopf eines der Opfer zersplitterte. Diverse Brüche, Schnittwunden, Schädel-, Kiefer und Gehirnverletzungen waren die Folge. Eine Zeitungsausträgerin hatte eines der Opfer entdeckt und die Rettungskräfte alarmiert.

Einer der beiden damals 30 und 39 Jahre alten Männer, die von der Gruppe angegriffen wurden, war auch am Montag während der Verhandlung als Nebenkläger mit seinem Anwalt und dem Anwalt des zweiten Opfers dabei. Er erlebte kommentarlos, dass die Verteidiger zunächst Geldzahlungen verteilten oder angekündigten, quasi als Vorauszahlung für das anstehende Schmerzensgeld, dass erst durch ein Urteil festgelegt wird. So gab es an die beiden Opfer oder deren betreuende Familienmitglieder Zahlungen von 250 bis 500 Euro pro Opfer. Mehr könnten ihre Mandanten derzeit nicht aufbringen, erläuterten jeweils deren Verteidiger. Bis auf einen Angeklagten sitzen die weiteren drei, geständigen Angreifer seit dem Vorfall in Untersuchungshaft.