Peine. Das Braunschweiger Verwaltungsgericht begründet das Urteil mit den hohen Sanierungskosten, die für die beiden Gebäude in Peine fällig wären.
Gericht: Eigentümer darf zwei alte Häuser am Rosenhagen abreißen
Von Harald Meyer
Peine. Das Braunschweiger Verwaltungsgericht begründet das Urteil mit den hohen Sanierungskosten, die für die beiden Gebäude in Peine fällig wären.
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