Peine. Verurteilt wurde der Angeklagte aber wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr unter Drogeneinfluss.
Waffe war altes Luftgewehr: kein Verstoß
Von Barbara Jonczyk
Peine. Verurteilt wurde der Angeklagte aber wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr unter Drogeneinfluss.
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt BZ-WN testen