Berlin. Wende im „Entführungsfall Block“? Die Dänen erlassen Haftbefehl gegen die Mutter und sprechen dem Vater der Kinder das Sorgerecht zu.

Ein dänisches Gericht hat per Eilverfahren entschieden, das Sorgerecht für die entführten Block-Kinder dem Vater zu übertragen. Das berichtet „Zeit Online“. Schon vor der Entführung hätten die dortigen Behörden den Umgang der Steakhausketten-Erbin Christina Block mit ihren zwei Kindern eingestellt.

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Mehr noch: Aus Sorge um die Sicherheit hätte die dänische Polizei die Kinder sogar mit Alarmknöpfen ausgestattet. „Der Sohn drückte aus dem Auto heraus noch den Notfallknopf, damit die dänische Polizei ihn herausholt. Aber sie haben es nicht mehr geschafft, das Auto vor der Grenze zu stoppen“, erzählte der Familienrechtler Gerd Uecker der „Zeit“.

Haftbefehl gegen die Mutter

Weil die Kinder sich mittlerweile in Deutschland bei ihrer Mutter befinden, muss ein deutsches Gericht nach der dänischen Entscheidung über eine Rückführung entscheiden. Außerdem wurde in Dänemark ein europäischer Haftbefehl erlassen.

Nach den Informationen des „Hamburger Abendblatts“ muss sich Block deshalb regelmäßig bei den deutschen Behörden melden und ihren Aufenthaltsort mitteilen. Die Staatsanwaltschaft wollte das am Donnerstag allerdings nicht kommentieren.

In der Silvesternacht waren die Kinder nach Angaben der dänischen Polizei bei ihrem Vater im dänischen Gravenstein nahe der deutschen Grenze. Der 49-Jährige habe in einem Restaurant mit ihnen ein Feuerwerk angesehen, als er nach Mitternacht von unbekannten Tätern zu Boden gestoßen worden sei. Die Kinder wurden demnach in ein Auto gezwungen und nach Hamburg gebracht, wo sie sich jetzt bei der Mutter befinden.

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