Berlin. Fat Comedy hatte Pocher brutal ins Gesicht geschlagen, was ihn nun viel Geld kostet. Juristisch ist der Fall noch nicht abgeschlossen.

  • Fat Comedy muss Oliver Pocher Schmerzensgeld zahlen
  • Die Anwälte des Rappers wollen gegen dieses Urteil vorgehen
  • Klar ist nun auch: Im September startet ein zusätzliches Strafverfahren in Dortmund

Der Schlag kam wie aus dem Nichts: Entspannt unterhielt sich Comedian Oliver Pocher, als ihn plötzlich die Hand des Rappers Fat Comedy im Gesicht traf. Pocher kippte auf den freien Nachbarplatz – hielt sich die Hand schützend vors Gesicht, bevor er sich in den Gang retten konnte.

Diese Szene, die der Rapper im Anschluss selbst als Video verbreitet und kommentiert hatte, ereignete sich während eines Boxkampfes von Felix Sturm in der Dortmunder Westfalenhalle. Jetzt, mehr als ein Jahr später, hat das Landgericht Frankfurt dem Comedian insgesamt 50.000 Euro Schmerzensgeld und Entschädigung zugesprochen. Pocher hatte das Geld auf zivilrechtlichem Weg von Fat Comedy gefordert. Fat Comedys Anwälte haben Einspruch angekündigt.

Die Summe setzt sich aus 5000 Euro Schmerzensgeld sowie 45.000 Euro Entschädigung für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zusammen, wie eine Sprecherin des Frankfurter Landgerichts am Sonntag auf Anfrage sagte. Zuvor hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" darüber berichtet.

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Fat Comedy: Anwälte wollen Einspruch einlegen

Die Anwaltskanzlei von Rapper Fat Comedy kündigte an, dass sie gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt vorgehen wird. Burkhard Benecken von der Kanzlei Benecken & Reinhardt erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: "Wir werden gegen dieses Urteil, das aus Unterlassung resultiert, Einspruch einlegen. Es ist klar, dass er eine Zahlung leisten muss." Die vom Gericht festgelegte Summe erscheint im Vergleich zu ähnlichen Fällen als unverhältnismäßig hoch.

In dem Zivilverfahren am vergangenen Donnerstag sei ein sogenanntes Versäumnisurteil ergangen. Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, war kein Anwalt der Gegenseite erschienen. Gemäß der Aussage von Benecken sei der zuständige Anwalt davon ausgegangen, dass der Termin abgesagt worden sei. Offensichtlich bezog sich die vom Gericht verschickte Absage jedoch auf ein anderes Verfahren.

Pocher hatte weitaus mehr verlangt

Allerdings habe das Gericht nur die Hälfte der von Pocher erhobenen Forderungen als berechtigt angesehen. Im Fall des Schmerzensgelds seien eigentlich 10.000 Euro gefordert worden, für die Verbreitung der Aufnahmen und weitere Äußerungen 90.000 Euro.

Strafrechtlich ist der Fall noch nicht abgeschlossen. Im September soll ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Dortmund stattfinden. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Strafsache sollte eigentlich schon Ende März verhandelt werden, der Termin war aber verschoben worden. Pochers Anwalt hatte zuvor noch Schriftsätze "mit großem Umfang" eingereicht, die laut Amtsgericht auf mögliche neue Beweismittel geprüft werden mussten. Nach früheren Angaben soll Pocher in Dortmund als Zeuge aussagen.

Vorgeworfen wird dem Angreifer ein kräftiger Schlag gegen den Kopf, der starke Schmerzen, eine Ohrschädigung, Höreinschränkungen und Gleichgewichtsstörungen ausgelöst haben soll. Über seinen Anwalt hatte der Rapper mitteilen lassen, dass er die Tat sehr bereue und sich gerne persönlich bei Oliver Pocher entschuldigen würde. (dpa/fmg)

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